Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll213. Sitzung / Seite 221

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alle Angehörigen der Gesundheitsberufe unabhängig davon, ob sie AK-Mitglied sind oder nicht, von der BAK bzw. den AK gleich behandelt werden.“

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Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Dr. Spadiut. 3 Minuten Redezeit. – Bitte.

 


19.53.09

Abgeordneter Dr. Wolfgang Spadiut (BZÖ): Herr Präsident! Herr Minister! Hohes Haus! In unserem Antrag fordern wir die Registrierung der Gesundheitsberufe durch die MTD-Austria. Zu diesem Zweck hat die MTD-Austria mit der MTD-Register GmbH die dafür notwendigen Strukturen geschaffen. Aber nicht die MTD-Register, sondern die AK soll die Registrierung in Zukunft durchführen. Das ist ein absolut absurdes und inakzeptables Vorhaben.

Die Arbeiterkammer vertritt ArbeitnehmerInnen und nicht freiberuflich Tätige oder Arbeitgeber. 50 Prozent der MTD-Angehörigen sind aber selbständig tätig. Diese wollen zu Recht nicht, dass ihre persönlichen Daten eine für sie weder fachlich noch berufspolitisch zuständige Stelle verwalten soll. (Beifall beim BZÖ.)

Der primäre Zweck einer Berufsliste soll zweifelsfrei die Qualitätssicherung sein. Diese kann die Arbeiterkammer wegen mangelnder Kompetenz nicht garantieren. Das Regie­rungs­programm 2008 bis 2013 beinhaltet im Kapitel Gesundheit für die Beschäftigten im Gesundheitsbereich folgende Maßnahmen: Die Registrierung der Berufs­berech­tigten sowie die absolvierten Fortbildungen und die Ausstellung von Berufsausweisen obliegt den bestehenden überbetrieblichen Interessenvertretungen.

In Erwartung eines gesetzlichen Auftrages hat daher die MTD-Austria als überbe­triebliche Interessenvertretung mit der MTD-Register GmbH die notwendigen Struk­turen geschaffen, um das Regierungsprogramm rasch umzusetzen. Derzeit, muss man sagen, sind bereits 50 Prozent der Mitglieder und Nichtmitglieder bei der MTD-Register registriert.

Interessant ist das Gesetzwerdungsverfahren: Am 5. Mai wird die Salzburger Landes­hauptfrau abgewählt. Am 15. Mai wird vom Gesundheitsministerium ein Ministerial­entwurf mit einer Begutachtungsfrist von nur zwei Wochen zur Begutachtung ausge­sendet. In dieser Zeit verweigert der Herr Minister sämtliche Gespräche mit den Berufsverbänden und nimmt auch zu mehreren Schreiben von diesen nicht Stellung.

Dann erfolgt der Beschluss im Ministerrat. Am 12. Juni gelangt die Regierungsvorlage in den Nationalrat. Und am 27. Juni werden eine Stunde vor Ausschussbeginn Abänderungsanträge per E-Mail an die Oppositionsparteien übermittelt.

Diese Vorgangsweise ist in höchstem Maße skandalös. Da die gescheiterte Landes­hauptfrau von Salzburg mit der Leitung der Registrierungsstelle in der Arbeiterkammer betraut werden soll, ist es wohl augenscheinlich, dass sich diese Vorgangsweise und die Registrierung durch die Arbeiterkammer in der Arbeitsplatzbeschaffung für die Frau Burgstaller begründet. Und das ist in meinen Augen in höchstem Maße verwerflich. (Beifall der Abg. Ursula Haubner. – Abg. Mag. Lapp: Sie haben ja keine Ahnung!)

Meine Damen und Herren, lassen Sie uns diesen dubiosen Gesetzentwurf an den Gesundheitsausschuss rückverweisen, damit er dort mit den betroffenen Berufs­verbänden ausreichend behandelt werden kann. (Beifall der Abg. Ursula Haubner.)

19.56

 


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