Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll213. Sitzung / Seite 220

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alle Angehörigen der Gesundheitsberufe unabhängig davon, ob sie AK-Mitglied sind oder nicht, von der BAK bzw. den AK gleich behandelt werden.“

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Damit soll sichergestellt werden, dass die Kostenbelastung in einem überschaubaren Rahmen gehalten wird, nämlich möglichst niedrig.

In diesem Sinne hoffe ich, dass das Gesetz so gelebt wird wie geplant, nämlich dass die Gesundheitsberufe in den Gremien aktiv mitarbeiten und dass möglichst viel Qualitätssicherung und Fortbildung et cetera gesichert wird. Sie sind dazu eingeladen. (Beifall bei ÖVP und SPÖ.)

19.52


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Der soeben eingebrachte Entschließungsantrag ist ausreichend unterstützt und steht mit in Verhandlung.

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Dr. Sabine Oberhauser, MAS, Dr. Erwin Rasinger, Kolleginnen und Kollegen betreffend Gesundheitsberuferegistergesetz

eingebracht in der NR-Sitzung am 3. Juli im Zuge der Debatte zum Tagesordnungs­punkt Bericht des Gesundheitsausschusses über die Regierungsvorlage (2445 d.B.) betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über die Registrierung von Gesundheitsberufen (Gesundheitsberuferegister-Gesetz – GBRegG) erlassen und das Gesundheits- und Krankenpflegegesetz geändert wird (2555 d.B.)

In der öffentlichen Diskussion über das Gesundheitsberuferegistergesetz sind einige Kritikpunkte formuliert worden, für die eine Klarstellung sinnvoll erscheint.

Bei den Verhandlungen über diesen Gesetzesvorschlag bestand Übereinstimmung, dass mangels gesetzlicher Grundlage für die im Zusammenhang mit der Registrierung erforderlichen Verfahren von der AK den Angehörigen der Gesundheitsberufe keine Kosten vorgeschrieben werden, dass der Bund für die Tätigkeit der Bundesarbeits­kammer keinen Kostenersatz leistet und dass alle Angehörigen der Gesundheitsberufe unabhängig davon, ob sie AK-Mitglieder sind oder nicht, gleich behandelt werden.

Die unterzeichneten Abgeordneten stellen daher folgenden

Entschließungsantrag:

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Der Gesundheitsminister wird ersucht sicherzustellen, dass

die, der BAK bzw. der AK im Zusammenhang mit der Registrierung entstehenden Verwaltungskosten nicht den Angehörigen der Gesundheitsberufe in Rechnung gestellt werden,

durch den Bund kein Kostenersatz für die Durchführung der Registrierung an die AK geleistet wird, und

 


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