Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll213. Sitzung / Seite 219

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„Für Angelegenheiten der Registrierung der Gesundheitsberufe nach diesem Bundesgesetz sind beim Bundesministerium für Gesundheit“

Begründung

Zur Verhinderung der Vermischung der Aufgaben der Registrierungsstelle und der Registrierungsbeiräte ist eine Verankerung der Registrierungsbeiräte beim Bundes­ministerium für Gesundheit sinnvoll.

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Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Dr. Rasinger. 4 Minuten Redezeit. – Bitte.

 


19.50.01

Abgeordneter Dr. Erwin Rasinger (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Minister! Hohes Haus! Dieses Gesundheitsberuferegister-Gesetz betrifft 20 000 Angehörige des medizinisch-technischen Dienstes und 80 000 Angehörige der Pflegeberufe, also insgesamt 100 000 Menschen, zirka ein Drittel der in Österreich in Gesundheitsberufen Tätigen. Die Registrierung wurde durch eine EU-Vorgabe notwendig. Die Meinungen dazu – das sage ich offen – waren extrem divergent.

Und ich sage Ihnen auch offen: Politik ist die Kunst des Möglichen. Ich kann nieman­den zu seinem Glück zwingen. Ich kann auch nicht den Koalitionspartner zwingen. Ich glaube, letztendlich ist ein Kompromiss herausgekommen, der, was meine Person anlangt, tragbar ist. Wir haben zwei Beiräte geschaffen, nämlich für die Pflege und für den MTD; die sind unterschiedlich. Wir haben die Rolle der Berufstätigen massiv aufgewertet. De facto kann gegen sie nicht entschieden werden. Der entscheidende Punkt ist, wie man so etwas lebt.

Was nicht konsensfähig gewesen wäre, das wären eigene Kammern gewesen. Es war auch nicht konsensfähig, die Registrierung bei den Berufsgruppen selber zu lassen. So gesehen ist dies ein Kompromiss, und ein Kompromiss heißt nie 100 Prozent durch­setzen.

Ich bringe noch folgenden Antrag ein:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Dr. Sabine Oberhauser, MAS, Dr. Erwin Rasinger, Kolleginnen und Kollegen betreffend Gesundheitsberuferegister-Gesetz

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Der Gesundheitsminister wird ersucht, sicherzustellen, dass

die, der BAK bzw. der AK im Zusammenhang mit der Registrierung entstehenden Verwaltungskosten nicht den Angehörigen der Gesundheitsberufe in Rechnung gestellt werden,

durch den Bund kein Kostenersatz für die Durchführung der Registrierung an die AK geleistet wird, und

 


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