Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll213. Sitzung / Seite 355

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Was ich mich frage, ist, warum die österreichische Bundesregierung nach all dem Gerede über Schlupflöcher und Privilegien nicht einmal irgendwie den Mut hat, leicht aufzuzeigen und zu sagen: Liebe Freunde, das ist eigentlich nicht ganz angemessen! Stellen wir sie doch im Sinne des Löcherstopfens bitte gleich! Da heißt es dann: Na ja, es ist ja für die internationalen Mitarbeiter so schwierig. Sie müssen ja von einem Land ins andere übersiedeln, und da muss man ihnen doch erlauben, dass sie sich wenigstens steuerfrei einen Pkw für den Privatgebrauch kaufen können, sonst müssten sie vielleicht beim Ausreisen wieder mühsame Rückerstattungsformalitäten auf sich nehmen.

Das ist interessant, denn für Mitarbeiter multinationaler Konzerne, die im Zwei-, Dreijahresrhythmus in der ganzen Welt versetzt werden, gibt es diese Privilegien nicht, die können das offenbar. Aber kaum arbeitet man bei der EU, dann müssen solche Privilegien eingeführt werden. Das ist ja unzumutbar, sie müssen gleichgestellt werden mit Mitarbeitern internationaler Organisationen. Da muss man gleich durch die Hintertür das Wiener Abkommen hineinführen.

Das halte ich für grob unbillig. Ich halte es für eine Schande, dass wir bei diesem Privilegienstadel mitspielen. Ich halte es für unentschuldbar, dass man da nichts sagt. Die ganzen Ausflüchte und Erklärungen, die da kommen, sind ein Witz. Was heißt der Standort Wien für die internationalen Organisationen? – Es ist ja nicht so, dass Österreich das abschafft. Aber so etwas kann EU-weit nicht vereinbart werden. Wir verlieren ja das Back-up-Office nicht, wenn diese Steuerprivilegien EU-weit nicht mehr eingeführt werden. Das hat für den Standort überhaupt keine Auswirkung. Da brauchen wir überhaupt keine Umwegrentabilitätsrechnungen, wie sie angestellt werden, weil das neutral ist, wenn das vereinbart wird.

Wir werden daher dem Abkommen in dieser Form selbstverständlich aufgrund der damit eingeräumten Privilegien nicht zustimmen. Es wäre nett, wenn der eine oder andere Abgeordnete das auch nicht tun würde. – Danke. (Beifall bei der FPÖ.)

0.36


Präsident Fritz Neugebauer: Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Himmelbauer. – Bitte.

 


0.36.34

Abgeordnete Eva-Maria Himmelbauer, BSc (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Herr Staatssekretär! Werte Kollegen und Kolleginnen! Der Vorredner hat schon recht, die Immunität und die Privilegien, die den Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen der EU-Agentur in diesem Zusammenhang eingeräumt werden, sind sicherlich ein Bestandteil des Abkommens.

In erster Linie geht es aber natürlich um das Abkommen mit einer EU-Agentur, die den Sitz des Back-up-Systems in St. Johann im Pongau anlegt. Generell ist zu sagen, dass ein Back-up-System und die Sicherung von Dateien oder Daten keine schlechte Idee sind. Das kennen wir alle aus dem privaten Bereich. Mit dem Standort in St. Johann im Pongau hat Österreich schon vor mehr als 30 Jahren einen Hochsicherheits­daten­speicher für die Republik Österreich, für die Ministerien und die Länder, eingerichtet, um in Ausnahmesituationen die Weiterführung wichtiger staatlicher Aufgaben zu ermöglichen.

Dieselbe Notwendigkeit gilt natürlich auch für das Back-up-System des in Straßburg befind­lichen Zentralsystems. Dabei geht es um sensible und wichtige Daten wie Siche­rungskopien des Schengener Informationssystems, des Visa-Informationssystems und des Eurodac-Systems, die auch allesamt nützliche Tools und Informationsgeber für die nationalen Behörden, für den internationalen Zusammenhalt der Behörden und die


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