Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll213. Sitzung / Seite 356

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Zusammenarbeit darstellen. Die weitgehende Absicherung im hoffentlich nicht eintre­tenden Fall der Fälle ist ein notwendiger Schritt. Es ist auch erfreulich, dass dieser in Österreich stattfindet. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der SPÖ.)

0.38


Präsident Fritz Neugebauer: Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Mag. Korun. – Bitte.

 


0.38.26

Abgeordnete Mag. Alev Korun (Grüne): Sehr geehrter Herr Präsident! Herr Staats­sekretär! Sehr geehrte Damen und Herren! Angesichts der vorgeschrittenen Zeit in aller gebotenen Kürze: Da auf die EU-Agenturen ja EU-Recht direkt Anwendung findet, beinhaltet das vorliegende Amtssitzabkommen nur die ergänzenden Bestimmungen zu diesem Amtssitz. Das vorliegende Abkommen ist zum Beispiel vergleichbar mit dem Amtssitzabkommen der EU-Grundrechteagentur, die ihren Sitz ebenfalls in Wien hat. Wir werden diesem Abkommen zustimmen. – Danke schön. (Beifall bei den Grünen.)

0.39


Präsident Fritz Neugebauer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Scheibner. – Bitte. (Zwischenrufe bei FPÖ und Grünen. – Abg. Scheibner – auf dem Weg zum Rednerpult –: Das tue ich selbstverständlich!)

 


0.39.00

Abgeordneter Herbert Scheibner (BZÖ): Meine Damen und Herren, eingangs noch eine kurze Servicemitteilung an den Parlamentsklub der Freiheitlichen: Kollege Hübner hat gegen den Antrag gesprochen. Das also nur zur Information, dass man dann wahrscheinlich auch so abstimmt und nicht anders wie beim letzten Antrag.

Herr Staatssekretär, jetzt lächeln Sie wieder. Dadurch haben wir Sie ein bisschen aufgeweckt; das war ja durchaus auch im Sinne des Redners.

In einem gebe ich Herrn Abgeordnetem Hübner natürlich vollinhaltlich recht: Es ist anachronistisch in einer Europäischen Union, die sich als politische Union sieht, dass es gegenseitige Immunitäten und Privilegien bei derartigen Agenturen und Organi­sationen gibt. Diese haben eine Berechtigung, wenn es um wirkliche internationale Organisationen geht, wo der Standort vielleicht irgendwo in Afrika oder in Asien ist und man gleiche Bedingungen für alle Teilnehmer und Mitarbeiter dort festhalten möchte. Da geht es auch um Sicherheitsfragen, da geht es natürlich auch um adäquate Lebens­bedingungen.

Aber in der Europäischen Union geht man ja immer davon aus, dass alle gleich sind, und dann kann man auch alle gleich behandeln. So wie es Arbeitnehmern zumutbar ist, wenn sie von einem EU-Land ins andere wechseln, dass sie dann selbstver­ständlich die Bedingungen des jeweiligen EU-Landes annehmen, ist das auch Be­amten und Bediensteten dieser Organisationen zumutbar. Natürlich muss das EU-weit geregelt sein.

Da gab es, glaube ich, ein kleines Missverständnis im Ausschuss, Herr Staatssekretär: Das war im Ausschuss der Auftrag oder das Ansinnen von uns auch an Sie, dass man sich in der Europäischen Union dafür einsetzt – nicht, dass wir keine Institutionen mehr bekommen, sondern dass diese Privilegien und Immunitäten EU-weit abgeschafft werden.

Diesem Antrag aber werden wir unsere Zustimmung geben, denn das liegt nun einmal hier, und da kann man schwer dagegen sein. In Zukunft wäre es aber gut, das anders zu verhandeln. (Beifall beim BZÖ sowie des Abg. Amon.)

0.41

 


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