Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll215. Sitzung / Seite 51

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haben, können vielleicht auch dadurch in der Qualität etwas gemindert werden, wenn zu viele Zugang haben, wenn zu viele daran administrieren. Denn was ich nicht ver­stehe – bei allem Bekenntnis zum Föderalismus –, ist, dass die Bundesländer in so un­terschiedlicher Art und Weise Bundesrahmengesetze anwenden. Ich halte das auf Dauer für diskussionswürdig. Ich denke, darüber sollte man reden, vielleicht auch beim nächsten Finanzausgleich, Herr Bundesminister!

So halte ich auch nicht nur die Erweiterung der Leistungen in so wichtigen Bereichen wie den mobilen Diensten für wichtig, sondern auch, dass auch Hospiz, Kinderhospiz mit aufgenommen werden und dass insgesamt dieser ganze Prozess auch finanziell entsprechend ausgestattet ist.

Wir haben mit dem Pflegegeldgesetz die Zuwendungen des Bundes an die Länder schon bis zum Jahr 2014 beschlossen, jetzt gibt es eine Draufgabe für die Jahre 2015: 300 Millionen, und 2016: 350 Millionen. Das ist Geld des Bundes, das an die Länder geht, damit die Länder ihre Aufgaben erfüllen können. Ich denke, dass man beim nächsten Finanzausgleich auch über diese Sache reden soll und wird reden müssen.

Schlussendlich auf den Punkt gebracht: Ich bin froh darüber, dass wir diese Art der Pflegevorsorge und diese Pflegemaßnahmen gewählt haben. Ich denke, über diese sieben Stufen wird es immer Diskussionen geben, und die ewige Forderung nach An­passung kennen wir auch, seit wir dieses Thema diskutieren. Wenn Sie mit dem Bür­ger reden, so ist der Bedarf gar nicht so groß. Natürlich gibt es Einzelfälle, die bedauer­licherweise ein bissel mehr vom Schicksal „begleitet“ werden als andere.

Persönlich glaube ich, dass wir bei diesem System bleiben sollen, dass wir daran fest­halten sollen. Ich kann aufgrund von Begegnungen mit Vertretern anderer Länder sa­gen: Von einer Pflegeversicherung, die manchen vorschwebt, kann ich Ihnen herzlich und dringlich abraten. Das System, das wir haben, das jedem einen Zugang ermög­licht, halte ich letzten Endes für das bessere, spart zusätzliche Administrationen und vieles mehr.

Dass zur Pflegefinanzierung alle Generationen – auch meine – einmal mehr werden beitragen müssen, sei ebenfalls eine Bemerkung, die ich mir erlauben darf. – Herzli­chen Dank. (Beifall bei der ÖVP.)

11.03


Präsident Fritz Neugebauer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Klikovits. – Bitte.

 


11.03.58

Abgeordneter Oswald Klikovits (ÖVP): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Ge­schätzte Damen und Herren! Mit dem heutigen Beschluss des Pflegefondsgesetzes setzen wir als Parlament eine Priorität. Wir signalisieren den Menschen, dass wir ihnen dann helfen wollen, wenn sie Hilfe am nötigsten brauchen, und dass niemand alleinge­lassen wird. Als einer, der täglich mithelfen darf, dass 1 200 Menschen gepflegt wer­den, weiß ich natürlich auch um die Sorgen und Nöte dieser Menschen. 80 Prozent wollen zu Hause gepflegt werden, deswegen geben wir auch zielgerichtet dafür 650 Millionen € aus; neben den anderen Maßnahmen, die wir fördern, die heute auch schon angesprochen worden sind, wie die Hospiz- und Palliativbetreuung, die Kinder­hospizdienste. Darüber hinaus haben wir jetzt Pflegekarenz und Pflegeteilzeit geschaf­fen, dass jene Leute, die zu Hause pflegen müssen, auch die Möglichkeit dazu haben.

Kollege Hofer hat das in seinem Antrag vielleicht noch stärker formuliert, aber wir müs­sen den Menschen schon zugeben, dass all das, was wir an Maßnahmen setzen, Geld kostet und dieses Geld auch entsprechend aufgetrieben werden muss. Wenn ich den Antrag der Freiheitlichen ansehe, so glaube ich, dass das alles vielleicht jetzt noch nicht möglich ist, aber eventuell irgendwann in absehbarer Zeit. Daher kann man dann auch noch darüber diskutieren.

 


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