Wichtig ist – und das ist, glaube ich, das Entscheidende für den Beschluss, den wir jetzt fassen –: Wir geben den Menschen, die Sicherheit im Pflegebereich brauchen, diese Sicherheit und haben daher auch prioritär gehandelt.
Hohes Haus! Herr Bundesminister! Es sind schon die einen oder anderen Fehlentwicklungen durch sozusagen unseren Föderalismus angesprochen worden. Auch ich erkenne das. Es kann nicht sein, dass im Burgenland anders gefördert wird als in Wien, in Oberösterreich oder in Niederösterreich. Wenn jemand krank ist, sind in ganz Österreich dieselben Ansprüche zu gewährleisten. Das tun wir in der Ausbildung, das tun wir jetzt sozusagen bei den Qualitätskriterien mehr denn je – Sie haben das angesprochen –, und das sollten wir vor allem auch bei der Unterstützung der einzelnen Betroffenen tun.
In diesem Sinne hoffe ich, dass auch die Freiheitlichen noch das Signal setzen, dass ihnen die Menschen, die Pflege brauchen, wichtig sind, auch wenn der heutige Beschluss noch nicht so weit geht, wie sie das wünschen. Meine Damen und Herren von den Freiheitlichen, Sie könnten heute ein Zeichen setzen, dass Sie jenen Menschen, die Hilfe brauchen, diese Hilfe zumindest am Anfang zugestehen wollen! – Ich bitte um diesen gemeinsamen Beschluss. (Beifall bei der ÖVP sowie bei Abgeordneten der SPÖ.)
11.07
Präsident Fritz Neugebauer: Weitere Wortmeldungen dazu liegen nicht mehr vor. Ich schließe die Debatte.
Wir kommen zu den Abstimmungen, und zwar stimmen wir zunächst ab über Tagesordnungspunkt 1: Entwurf betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Pflegefondsgesetz geändert wird, samt Titel und Eingang in 2502 der Beilagen.
Ich ersuche jene Kolleginnen und Kollegen, die diesen Entwurf unterstützen, um ein entsprechendes Zeichen. – Das ist mit Mehrheit angenommen.
Wenn Sie auch in dritter Lesung für den Entwurf sind, bitte ich Sie um Ihre Zustimmung. – Das ist mit Mehrheit beschlossen. Der Gesetzentwurf ist somit auch in dritter Lesung angenommen.
Abstimmung über den Tagesordnungspunkt 2: Antrag des Ausschusses für Arbeit und Soziales, seinen Bericht 2503 der Beilagen zur Kenntnis zu nehmen.
Für den Fall der Zustimmung ersuche ich um Ihr unterstützendes Zeichen. – Das ist mit Mehrheit angenommen.
Bericht des Ausschusses für Arbeit und Soziales über die Regierungsvorlage (2407 d.B.): Bundesgesetz, mit dem das Arbeitsvertragsrechts-Anpassungsgesetz, das Betriebliche Mitarbeiter- und Selbständigenvorsorgegesetz, das Betriebspensionsgesetz, das Landarbeitsgesetz 1984, das Bundespflegegeldgesetz, das Mutterschutzgesetz 1979, das Väter-Karenzgesetz, das Arbeitslosenversicherungsgesetz 1977, das Arbeitsmarktservicegesetz, das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz, das Allgemeine Pensionsgesetz (11. Novelle zum APG), das Kinder- und Jugendlichen-Beschäftigungsgesetz 1987, das Bundessozialamtsgesetz und das Familienlastenausgleichsgesetz 1967 geändert werden (Arbeitsrechts-Änderungsgesetz 2013 – ARÄG 2013) (2504 d.B.)
4. Punkt
Bericht des Ausschusses für Arbeit und Soziales über den Antrag 2321/A(E) der Abgeordneten Herbert Kickl, Kolleginnen und Kollegen betreffend Verlängerung
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