der Übergangsfristen für die Öffnung des österreichischen Arbeitsmarktes für Rumänien und Bulgarien (2505 d.B.)
5. Punkt
Bericht des Ausschusses für Arbeit und Soziales über den Antrag 2366/A der Abgeordneten Renate Csörgits, Werner Amon, MBA, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Allgemeine bürgerliche Gesetzbuch geändert wird (2506 d.B.)
6. Punkt
Bericht des Ausschusses für Arbeit und Soziales über den Antrag 2332/A(E) der Abgeordneten Heinz-Christian Strache, Kolleginnen und Kollegen betreffend konkrete Maßnahmen für Österreichs Freiwillige II (2507 d.B.)
Präsident Fritz Neugebauer: Wir kommen nun zu den Punkten 3 bis 6 der Tagesordnung. Die Debatte wird unter einem durchgeführt.
Wir gehen in die Debatte ein.
Zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Vock. – Bitte, Herr Kollege.
11.08
Abgeordneter Bernhard Vock (FPÖ): Herr Präsident! Herr Minister! Hohes Haus! Herr Minister, im Ausschuss haben Sie uns erklärt, dass der Antrag, langjährige Freiwilligenarbeit zu honorieren, von den Freiwilligen-Organisationen nicht gewünscht wird. Wir sind zu anderen Ergebnissen gekommen: Bei unseren Besprechungen wird immer wieder angeregt, ob man das nicht honorieren könnte.
So gibt es zum Beispiel konkret den Vorschlag auf Berücksichtigung jahrelanger Freiwilligenarbeit für Blaulicht-Organisationen beim Pensionsanspruch. Herr Minister, Sie haben das im Ausschuss ein bissel ins Lächerliche gezogen: Wenn man einmal drei Tage lang im Hochwasser-Einsatz ist, dann ist das zu wenig für einen Pensionsanspruch. – Wir reden hier nicht von einem einmaligen Einsatz, sondern wir reden über langjährige Arbeit. Man muss bedenken, dass diese Freiwilligenarbeit meistens zusätzlich zu einem Hauptberuf geleistet wird. Das heißt, das ist eine zusätzliche Belastung, das sind viele Nachtdienste, das sind viele Zusatzdienste, die anhand von Einsatzplänen auch nachvollziehbar sind. Also da könnte man mit etwas Willen schon etwas weiterbringen.
Der bevorzugten Aufnahme von Freiwilligen in den öffentlichen Dienst wird angeblich entsprochen, aber: Haben die Freiwilligen ein Recht darauf, wo steht dieses Recht festgeschrieben?
Bei der Entgeltfortzahlung und dem Sonderurlaub für freiwillige Helfer bei Katastrophen geht es um die Refundierung zugunsten der Arbeitgeber, die in dieser Zeit die Leistung der Arbeitnehmer verlieren, damit für sie keine zusätzlichen Kosten entstehen.
Selbstbehalte für jene Freiwilligen, die im Gesundheitswesen dienen, sollen reduziert werden.
Herr Minister, ich habe nicht verstanden, dass im Ausschuss Kolleginnen und Kollegen die freiwillige Arbeit von Blaulichtorganisationen mit anderen ehrenamtlichen Tätigkeiten, die auch wichtig sind, verglichen haben. Es ist die Mitwirkung in Blasmusik- und Sportvereinen gleichgesetzt worden mit der Tätigkeit bei der Freiwilligen Feuerwehr oder beim Roten Kreuz oder beim Samariterbund. – Also da muss ich sagen, das sind schon unterschiedliche Tätigkeiten in der ehrenamtlichen Arbeit.
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