Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll215. Sitzung / Seite 53

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der Übergangsfristen für die Öffnung des österreichischen Arbeitsmarktes für Ru­mänien und Bulgarien (2505 d.B.)

5. Punkt

Bericht des Ausschusses für Arbeit und Soziales über den Antrag 2366/A der Ab­geordneten Renate Csörgits, Werner Amon, MBA, Kolleginnen und Kollegen be­treffend ein Bundesgesetz, mit dem das Allgemeine bürgerliche Gesetzbuch ge­ändert wird (2506 d.B.)

6. Punkt

Bericht des Ausschusses für Arbeit und Soziales über den Antrag 2332/A(E) der Abgeordneten Heinz-Christian Strache, Kolleginnen und Kollegen betreffend kon­krete Maßnahmen für Österreichs Freiwillige II (2507 d.B.)

 


Präsident Fritz Neugebauer: Wir kommen nun zu den Punkten 3 bis 6 der Tagesord­nung. Die Debatte wird unter einem durchgeführt.

Wir gehen in die Debatte ein.

Zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Vock. – Bitte, Herr Kollege.

 


11.08.44

Abgeordneter Bernhard Vock (FPÖ): Herr Präsident! Herr Minister! Hohes Haus! Herr Minister, im Ausschuss haben Sie uns erklärt, dass der Antrag, langjährige Frei­willigenarbeit zu honorieren, von den Freiwilligen-Organisationen nicht gewünscht wird. Wir sind zu anderen Ergebnissen gekommen: Bei unseren Besprechungen wird immer wieder angeregt, ob man das nicht honorieren könnte.

So gibt es zum Beispiel konkret den Vorschlag auf Berücksichtigung jahrelanger Frei­willigenarbeit für Blaulicht-Organisationen beim Pensionsanspruch. Herr Minister, Sie haben das im Ausschuss ein bissel ins Lächerliche gezogen: Wenn man einmal drei Tage lang im Hochwasser-Einsatz ist, dann ist das zu wenig für einen Pensionsan­spruch. – Wir reden hier nicht von einem einmaligen Einsatz, sondern wir reden über langjährige Arbeit. Man muss bedenken, dass diese Freiwilligenarbeit meistens zusätz­lich zu einem Hauptberuf geleistet wird. Das heißt, das ist eine zusätzliche Belastung, das sind viele Nachtdienste, das sind viele Zusatzdienste, die anhand von Einsatz­plänen auch nachvollziehbar sind. Also da könnte man mit etwas Willen schon etwas weiterbringen.

Der bevorzugten Aufnahme von Freiwilligen in den öffentlichen Dienst wird angeblich entsprochen, aber: Haben die Freiwilligen ein Recht darauf, wo steht dieses Recht fest­geschrieben?

Bei der Entgeltfortzahlung und dem Sonderurlaub für freiwillige Helfer bei Katastrophen geht es um die Refundierung zugunsten der Arbeitgeber, die in dieser Zeit die Leistung der Arbeitnehmer verlieren, damit für sie keine zusätzlichen Kosten entstehen.

Selbstbehalte für jene Freiwilligen, die im Gesundheitswesen dienen, sollen reduziert werden.

Herr Minister, ich habe nicht verstanden, dass im Ausschuss Kolleginnen und Kollegen die freiwillige Arbeit von Blaulichtorganisationen mit anderen ehrenamtlichen Tätigkei­ten, die auch wichtig sind, verglichen haben. Es ist die Mitwirkung in Blasmusik- und Sportvereinen gleichgesetzt worden mit der Tätigkeit bei der Freiwilligen Feuerwehr oder beim Roten Kreuz oder beim Samariterbund. – Also da muss ich sagen, das sind schon unterschiedliche Tätigkeiten in der ehrenamtlichen Arbeit.

 


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