Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll215. Sitzung / Seite 54

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Herr Minister, wir sollten nie vergessen, welche Kosten uns durch diese Freiwilligen­arbeit erspart bleiben. Müssten wir das bezahlen – wir wissen es von der Wiener Be­rufsfeuerwehr –, dann wüssten wir, was hier wirklich finanziell geleistet wird für unser Land.

Leider wird es immer schwieriger, ehrenamtliche Helfer zu finden, und somit wäre der eine oder andere Anreiz ein willkommenes Argument für unsere Blaulichtorganisatio­nen. (Beifall bei der FPÖ.)

11.11


Präsident Fritz Neugebauer: Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Csörgits. – Bitte.

 


11.11.19

Abgeordnete Renate Csörgits (SPÖ): Sehr geschätzter Herr Präsident! Geschätzter Herr Bundesminister! Meine Damen und Herren! In Zeiten, in denen in Europa bei den Sozialsystemen eingespart wird, bei Sozialleistungen eingeschnitten wird, schafft diese österreichische Bundesregierung eine neue notwendige Sozialleistung. Das ist erfreu­lich, das ist gut und das ist toll so.

Wenn ein naher Angehöriger pflegebedürftig wird, so bedeutet das in der Familie eine große Umstellung und eine Belastung. Man kann sagen, dass sich die Familie dann wirklich in einem Ausnahmezustand befindet. Es muss eine professionelle Pflege orga­nisiert werden, es muss die Wohnung umgebaut werden und vieles andere mehr. Um Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern diese schwierige Phase zu erleichtern, schaffen wir heute die Möglichkeit der Pflegekarenz und der Pflegeteilzeit.

Wird ein naher Angehöriger krank und bekommt Pflegegeld ab der Stufe 3 zuerkannt – bei Demenz und bei Minderjährigen gilt das bereits ab der Stufe 1 –, gibt es nun die Möglichkeit, gemeinsam mit dem Arbeitgeber eine bis zu dreimonatige Pflegekarenz oder Pflegeteilzeit zu vereinbaren. Neu ist auch – sehr erfreulich – die Einführung eines Karenzpflegegeldes in der Höhe des Arbeitslosengeldes, das für die Dauer der Pflege­karenz und der Pflegeteilzeit gebührt.

Was mich auch ganz besonders freut, ist, dass diese Leistung jetzt bei der vor rund zehn Jahren eingeführten Familienhospizkarenz ebenfalls zur Anwendung kommt. (Beifall bei SPÖ und ÖVP.)

Mit dieser Leistung, meine Damen und Herren, helfen wir vielen pflegenden Angehö­rigen in einer schwierigen Situation, zumindest in den ersten Monaten.

Meine Damen und Herren, ebenfalls ein sehr großer Fortschritt ist, dass wir heute auch dafür Sorge tragen werden, dass eine Diskriminierung, die noch bestanden hat zwi­schen Arbeitern und Angestellten im Zusammenhang mit Dienstverhinderung und Ent­geltfortzahlung, ebenfalls beseitigt wird.

In den letzten Wochen ist unser Land von Hochwasser geplagt worden, und ich möchte mich an dieser Stelle bei all jenen bedanken, die durch ihre hervorragenden Leistun­gen mitgeholfen haben, das Ärgste wieder zu beseitigen. – Herzlichen Dank dafür. (Bei­fall bei SPÖ und ÖVP.)

Es ist mir eine große Freude, sagen zu können, dass wir künftig auch jenen Arbeitern, die bisher keinen Anspruch aus § 8 Abs. 3 des Angestelltengesetzes geltend machen konnten, die Möglichkeit geben werden, dass sie bei Verhinderung des Dienstes im Katastrophenfall eine Entgeltfortzahlung bekommen werden. Herzlichen Dank dafür, das freut mich wirklich sehr. (Neuerlicher Beifall bei SPÖ und ÖVP.)

Sehr geschätzte Damen und Herren, ich möchte meine letzte Rede, die ich jetzt hier halte, auch dazu nutzen, die letzten Jahre ein bisschen Revue passieren zu lassen. Wie das Schicksal so spielt, ist das heute fast genau der Tag, an dem ich 2001 meine


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