Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll215. Sitzung / Seite 57

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Sehr geschätzte Damen und Herren! Gibt es keine gute Sozialpolitik und gibt es keine Gerechtigkeit, dann droht die Ausgrenzung von Menschen, dann drohen Not, Leid und Krankheit und letzten Endes auch Perspektivenlosigkeit. Meist sind dann auch soziale Unruhen die Folge, und das ist die Basis für Radikalismus, und dagegen müssen wir ankämpfen, meine Damen und Herren, zum Wohle der Menschen in diesem wunder­schönen Land.

Ich danke für die Aufmerksamkeit und wünsche Ihnen persönlich alles Gute. – Vielen Dank. (Anhaltender Beifall bei SPÖ und ÖVP sowie Beifall bei FPÖ, Grünen und BZÖ.)

11.24


Präsident Fritz Neugebauer: Sehr geehrte Frau Abgeordnete, liebe Renate! Auch dir alles erdenklich Gute, und das mit einem herzhaften Glückauf! Alles Gute für dich! (Beifall bei ÖVP und SPÖ.)

Zu Wort gelangt nun Herr Abgeordneter Dolinschek. – Bitte.

 


11.24.29

Abgeordneter Sigisbert Dolinschek (BZÖ): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Sehr geehrte Damen und Herren! Frau Kollegin Csörgits, Ihren Dank für die gute Zusam­menarbeit erwidere ich sehr gerne. Es war eine gute Zusammenarbeit, sowohl im So­zialausschuss, in dem Sie den Vorsitz führen, als auch im Konsumentenschutzaus­schuss, in dem ich den Vorsitz innehabe. Ich wünsche Ihnen alles, alles Gute für Ihren weiteren Weg. Ich wünsche Ihnen persönliches Wohlergehen, und ich hoffe, dass Sie nie eine Pflege in Anspruch nehmen müssen. (Beifall bei BZÖ und SPÖ.)

Geschätzte Damen und Herren! Wir behandeln jetzt das Arbeitsrechts-Änderungsge­setz 2013. Dieses Gesetz enthält doch einige Verbesserungen für die zu Pflegenden, für die pflegenden Angehörigen sowie eine Freistellung bis zu drei Monaten. Pflege­karenz und Pflegeteilzeit können, wie vom Gesetzgeber vorgesehen, zwischen einem und drei Monaten vereinbart werden.

Es besteht kein Rechtsanspruch darauf, der Arbeitgeber muss damit einverstanden sein. Es gibt eine finanzielle Unterstützung in der Höhe des Arbeitslosengeldes plus eventuelle Kinderzuschläge. Die Beiträge für die Kranken- und Pensionsversicherung übernimmt die öffentliche Hand. Voraussetzung ist aber eine mindestens dreimonatige Beschäftigung.

Diese Verbesserungen im Pflegebereich und die Erleichterung der Betreuung von An­gehörigen bei auftretendem Pflegebedarf sind positiv zu bewerten. Positiv ist auch, dass das Arbeitsrechts-Änderungsgesetz 2013 die Reduzierung der Entscheidungsträ­ger für die Zuerkennung von Pflegegeld auf fünf Stellen sowie eine verpflichtende elek­tronische Anmeldung bei Beschäftigung bei den Gebietskrankenkassen vorsieht.

Außerdem wird die Beschäftigung von Kindern und Jugendlichen bei öffentlichen Mu­sikaufführungen, Theateraufführungen und Ähnlichem, was Bewilligungen und ärztliche Atteste betrifft, erleichtert. Deswegen werden wir dem auch die Zustimmung geben.

Zum Antrag des Kollegen Kickl betreffend Verlängerung der Übergangsfristen für die Öffnung des österreichischen Arbeitsmarktes für Rumänien und Bulgarien: Auch wir sind der Meinung, dass eine Verlängerung der Übergangsfristen notwendig ist. Seit der Öffnung im Mai 2011 ist die Zahl der Arbeitskräfte aus den neuen EU-Ländern um 55 000 Personen auf 128 000 gestiegen. Ende April 2013 waren fast 64 000 ausländi­sche Arbeitskräfte beim AMS als arbeitslos gemeldet. Das belastet uns schon. Ange­sichts der Wirtschaftslage und der Pleite der ALPINE in der Bauwirtschaft ist da mit Vorsicht vorzugehen.

Wir haben immer vor einer Öffnung des Arbeitsmarktes gewarnt, nämlich vor der Ge­fahr von Sozialdumping, Lohndumping, vor dem stattfindenden Verdrängungswettbe­werb. Da ist vorsichtig vorzugehen.

 


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