Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll215. Sitzung / Seite 58

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Was den Antrag der Koalition auf Änderung des Allgemeinen bürgerlichen Gesetzbu­ches betrifft, muss ich sagen, die Entgeltfortzahlung im Katastrophenfall, die Anglei­chung zwischen Angestellten und Arbeitern hätte schon längst in sämtlichen Bereichen umgesetzt werden müssen. Derzeit ist es ja so, dass die Angestellten Anspruch auf Fortzahlung ihres Gehalts haben, wenn sie persönlich von Katastrophen wie Hoch­wasser, Lawinen, Sturm oder Muren betroffen sind. Für Arbeiter gelten die jeweiligen Kollektivverträge. Das soll nun geändert werden. Das ist positiv. Wir unterstützen die­sen Gesetzentwurf und werden ihm auch die Zustimmung geben.

Was die Freiwilligen betrifft, ist es so, dass die Zuständigkeit oft bei den Ländern ist und daher auch unterschiedliche Regelungen vorliegen. Aber man sollte gegenüber den einzelnen Ländervertretern darauf drängen – Herr Bundesminister, auch Ihr Haus –, in diesem Bereich halbwegs einheitliche Regelungen zu schaffen, was die Freiwilligen Feuerwehren und andere Freiwillige betrifft. Es ist wichtig und notwendig, das auch umzusetzen.

Was die Begünstigungen für freiwillige Helfer betrifft, das ist der Antrag des Kollegen Strache: Das mit dem Pensionsanspruch ist nicht oder kaum vollziehbar. Denn da fal­len zwei, drei Tage pro Einsatz an, und da kann ich nicht gleich einen Pensionsan­spruch verlangen, weil ja der Monat ohnehin für die Pension gilt.

Die bevorzugte Aufnahme in den öffentlichen Dienst ist vielleicht diskussionswürdig, aber auf jeden Fall sollen freiwillige Helfer bei Katastrophen Sonderurlaub und eine Entgeltfortzahlung erhalten, egal, ob jemand im öffentlichen Dienst ist, in der Privatwirt­schaft ist, ein Angestellter oder Arbeiter ist. Die Kosten dafür sollen dem Arbeitgeber refundiert werden. Das ist in Ordnung, das unterstützen wir, denn wir haben ungefähr dieselben Forderungen in diesem Bereich vorgebracht. Wir unterstützen das natür­lich. – Danke. (Beifall beim BZÖ.)

11.29


Präsident Fritz Neugebauer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Wöginger. – Bitte.

 


11.29.52

Abgeordneter August Wöginger (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Herr Bundes­minister! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich begrüße eine Abordnung aus meinem Bezirk Schärding, die für die Sicherheit zuständig ist, und zwar die Polizeikom­mandanten meines Heimatbezirkes, mit dem Bezirkskommandanten Oberst Parzer an der Spitze. Herzlich willkommen hier im Hohen Haus! (Allgemeiner Beifall.)

Wir beschließen heute eine sehr wichtige Unterstützung für die pflegenden Angehöri­gen, nämlich die Pflegekarenz und die Pflegeteilzeit. Ich habe es bereits beim vorher­gegangenen Tagesordnungspunkt angesprochen: Wir haben 440 000 Pflegegeldbezie­herinnen und -bezieher, und 80 Prozent der Pflegegeldbezieher werden zu Hause be­treut und gepflegt. Das ist im Sinne der zu Pflegenden, und man muss den Angehöri­gen, die diese wertvolle Tätigkeit übernehmen, dafür Danke sagen.

Wir schaffen hiermit die Möglichkeit, sich eine Auszeit aus dem beruflichen Leben zu nehmen – alle Arbeitnehmer, alle öffentlich Bediensteten. Das kann mit dem Arbeitge­ber vereinbart werden, und zwar für die Dauer von ein bis drei Monaten, um auch die organisatorischen Aufgaben durchführen zu können. Ab der Pflegestufe 3, das ist die Voraussetzung dafür, kann man das mit dem Arbeitgeber vereinbaren. Die Dauer kann auf maximal sechs Monate ausgeweitet werden, wenn sich die Pflegestufe erhöht.

Bei der Pflegeteilzeit ist es wichtig zu erwähnen, dass man nicht unter 10 Stunden Be­schäftigung kommen darf.

Was ist das Wichtigste? – Es gibt einen Rechtsanspruch auf das Pflegekarenzgeld. Es ist natürlich von enormer Bedeutung, dass da auch eine finanzielle Absicherung in der


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