Das Erste ist eine Änderung im Allgemeinen Sozialversicherungsgesetz, die, glaube ich, doch eine bestimmte Bedeutung hat, es geht hier nämlich um das Thema Bekämpfung illegaler Beschäftigung. Es wird jetzt eine Verpflichtung zur elektronischen Anmeldung von Arbeitnehmern bei Arbeitsantritt eingeführt. Ich erinnere daran, es ist immer das Problem gewesen bei Kontrollen auf Baustellen oder in Betrieben, dass die Verantwortlichen dort gesagt haben, der hat erst vor 3 Minuten bei uns angefangen und die Anmeldung ist gerade am Weg in die Gebietskrankenkasse, und Ähnliches mehr. Diese Ausrede kann künftig nicht mehr gelten. Es ist jetzt die elektronische Möglichkeit und Verpflichtung zur Anmeldung geschaffen. Das heißt, wenn eine Kontrolle stattfindet, kann man sich jetzt nicht mehr ausreden, und das ist, glaube ich, auch der richtige Weg.
Das Zweite: Auch das Familienlastenausgleichsgesetz wird geändert. Ich denke, das ist eine Änderung, die zwar nicht sehr viele Menschen betreffen wird, aber doch Menschen betreffen wird, die unsere Aufmerksamkeit besonders verdienen. Es geht nämlich dabei um jene Bezieher von Familienbeihilfe, die auch eine entsprechende Ausbildung machen oder studieren. Und da gibt es eine Zuverdienstgrenze, nämlich: Man kann im Jahr 10 000 € dazuverdienen, ohne dass man die Familienbeihilfe verliert.
Es gibt natürlich fallweise Situationen, wo
diese Zuverdienstgrenze geringfügig überschritten wird. Man
weiß das nicht genau, man kann das auch gar nicht genau und richtig
planen, und plötzlich kann es passieren, dass man einen Bescheid vom
Finanzministerium bekommt, möglicherweise sechs Monate
später, wo drinnen steht, dass für das ganze vergangene Jahr die
Familienbeihilfe zurückzuzahlen ist. Das können mehrere Tausend
Euro sein, und das kann gerade bei einem Studenten, der nicht unbedingt
eine hohe Sparquote hat, doch dazu führen, dass das für ihn
plötzlich existenzbedrohend ist. Also das Überziehen dieser
Grenze um nur wenige Euro kann zur
100-prozentigen Rückzahlung der Familienbeihilfe führen.
Und genau das ändern wir jetzt! Wir machen jetzt eine Einschleifregelung.
Es hat in den letzten Jahren insgesamt 1 662 Personen betroffen, die in diese „Falle“ – unter Anführungszeichen – hineingefallen sind. Und ab jetzt gibt es eine Einschleifregelung. Diese gilt im Kalenderjahr nach dem 19. Geburtstag des Betroffenen, aber auch schon für dieses Kalenderjahr, für heuer. Diese Einschleifregelung sieht meines Wissens vor, dass man den Teil, den man zu viel verdient hat, wird zurückzahlen müssen, aber auf jeden Fall nicht mehr alles. Ich meine, dass das ganz wichtig ist.
Wir haben im Familienausschuss darüber gesprochen. Der Sozialausschuss hat das jetzt aufgegriffen. Der Wirtschafts- und Familienminister hat das unterstützt. Das muss man ausdrücklich betonen in diesem Punkt. Ich denke, dass das eine Verbesserung für junge Menschen ist, die von Vernunft und Gerechtigkeit getragen ist.
Wir haben als in der Politik Tätige das Problem erkannt und haben mit dem heutigen Beschluss das Problem entschärft und beseitigt. Ich denke, dass das in der Form, wie wir es machen, eine gute Lösung dieses kleinen Problems ist.
Ich danke auch dem Herrn Sozialminister für seine Unterstützung in diesem Zusammenhang. Und ich danke noch einmal für die Aufmerksamkeit. (Beifall bei SPÖ und ÖVP.)
12.22
Präsident Fritz Neugebauer: Auch dir darf ich sehr, sehr herzlich danken. Alles Gute weiterhin in langjähriger freundschaftlicher und gewerkschaftlicher Verbundenheit! Alles Gute!
Zu Wort gelangt als Nächste Frau Abgeordnete Mag. Aubauer. – Bitte.
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