Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll215. Sitzung / Seite 81

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Letztlich wurde auch eine Öffnung dieser Regelung für schwerstbehinderte Menschen vorgenommen, allerdings unter der unabdingbaren Voraussetzung, dass jemand zu­mindest 120 Monate lang in der Lage war, durch eigene Arbeit Beiträge zur Pensions­versicherung zu entrichten.

Diese gesetzliche Regelung öffnet damit nur für einen Teil der behinderten Menschen den gewünschten Zugang zu vorzeitigen Pensionsleistungen und die sozialversiche­rungsrechtliche Lage von Menschen mit Behinderung harrt damit zahlreicher Verbes­serungen im sozialversicherungsrechtlichen Bereich. Gefordert ist daher eine Novel­lierung, wonach auch das Vorliegen von Beitragsmonaten der Selbstversicherung nach § 19a ASVG einen Leistungsanspruch in der Pensionsversicherung auf Grund der Bestimmungen des oben genannten § 255 Abs. 7 ASVG zu begründen vermag.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

Entschließungsantrag:

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Der Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz wird aufgefordert, dem Nationalrat eine Regierungsvorlage zuzuleiten, die eine Novellierung, wonach auch das Vorliegen von Beitragsmonaten der Selbstversicherung nach § 19a ASVG einen Leistungsanspruch in der Pensionsversicherung auf Grund der Bestimmungen des oben genannten § 255 Abs. 7 ASVG zu begründen vermag, beinhaltet.“

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Präsident Fritz Neugebauer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Schopf. – Bitte.

 


12.45.29

Abgeordneter Walter Schopf (SPÖ): Herr Präsident! Herr Minister! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Mit dieser Vorlage beschließen wir ganz wichtige Bestimmungen, die für bestimmte Personengruppen eine Reihe von neuen Möglichkeiten und Vorteilen bringen. Das ist wichtig. Zum Beispiel haben Sozialversicherte, die sich in stationärer Behandlung befinden und bei denen das Krankengeld ausgeschöpft ist, in Zukunft be­reits ab der Antragstellung auf eine Leistung der Pensionsversicherung einen Anspruch auf Pensionsvorschuss. Das ist ein ganz wichtiger Punkt.

Dass die Krankenversicherungsträger in Zukunft verpflichtet werden, betroffene Perso­nen bereits sechs Wochen bevor das Krankengeld ausläuft, sprich: ausgeschöpft ist, darüber zu informieren, ist wichtig.

Wir werden die Härtefallregelung neu gestalten. Damit werden in Zukunft mehr Perso­nen die Möglichkeit haben, diese Regelung in Anspruch zu nehmen.

Meine Damen und Herren! Wichtig ist auch die Auftraggeber-Haftung. Wir haben dazu vor etlichen Jahren, so zirka vor vier Jahren, einen wichtigen Beschluss gefasst, für den sich vor allem die Gewerkschaften, und da insbesondere die Gewerkschaft Bau-Holz massiv eingesetzt haben, um Maßnahmen gegen Schwarzarbeit einzuleiten. Ins­besondere die HFU-Liste, die vor vier Jahren beschlossen worden ist, ist wichtig. Mitt­lerweile wird in der Branche davon gesprochen, dass es sich dabei um eine Liste der weißen Westen handelt. Warum? – In dieser Liste sind jene österreichischen Unter­nehmungen angeführt, mittlerweile immerhin an die 27 000 Betriebe, die in den letzten drei Jahren in Österreich gemeldet waren, gearbeitet haben und keine sozialversiche­rungsrechtlichen Probleme hatten.

In Zukunft haben auch – das ist mit dieser Novellierung beabsichtigt – EPUs die Mög­lichkeit, in diese Liste aufgenommen zu werden. Natürlich muss das beantragt werden.


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