Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll215. Sitzung / Seite 85

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Periode und kurzfristig in der letzten Plenarwoche beschlossen werden sollen, ohne dass es eine Begutachtung gibt. Da gibt es unterschiedlichste Bereiche: Der Sozialbe­trug soll bekämpft werden. Das ist sicherlich ein Thema, über das man sich ausführ­licher unterhalten müsste.

Es gibt Korrekturen im Pensionsrecht, also die unterschiedlichsten Ansätze dazu. Es ist schade, dass es keinen Ministerialentwurf gegeben hat. Ich habe ein bisserl den Eindruck, das haben Sie absichtlich so gemacht, denn Sie wissen ganz genau, dann hätte das Gesetz noch ein bisserl länger gebraucht, man hätte es vielleicht auch noch ein bisschen ausführlicher diskutieren müssen.

Einen Punkt möchte ich ganz besonders herausheben. Sie beziehen sich in diesem Gesetz auch auf den Gesetzentwurf des Justizausschusses betreffend die Novellie­rung des Partnerschaftsgesetzes. Dieses Gesetz ist noch nicht beschlossen worden, es hat auch noch nicht den Bundesrat passiert. Es wird voraussichtlich mit 1. August in Kraft treten, aber Sie beziehen sich bereits darauf. Also bitte schön, man hätte doch warten können, bis das Gesetz in Kraft getreten ist, bevor man sozusagen Folgege­setze daraus ableitet. Bei aller Wahrscheinlichkeit, dass Sie das auch beschließen wer­den, finde ich eine solche Vorgangsweise höchst zweifelhaft.

Inhaltlich kann ich das – das habe ich schon gesagt – nicht nachvollziehen. Sie verwei­gern sich damit in Wahrheit der Diskussion wichtiger Themen. Das ist etwas, was wir im Sozialausschuss immer wieder erleben: Man mischt Kraut und Rüben zusammen, gute Dinge, wichtige Dinge mit Dingen, die aus einem völlig anderen Bereich kommen.

Insofern können wir konsequenterweise dieser Gesetzesvorlage unsere Zustimmung nicht geben. (Beifall bei der FPÖ.)

12.57


Präsident Fritz Neugebauer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Öllinger. – Bitte.

 


12.57.45

Abgeordneter Karl Öllinger (Grüne): Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Herr Bundesminister! Meine Vorrednerin hat schon recht: Es ist eine doch etwas befremdliche Vorgangsweise, die wir hier erlebt haben. Es gibt einen Initiativan­trag, ja, das ist das eine. Es gab dann schon knapp vor dem Ausschuss einen Abände­rungsantrag zu diesem Initiativantrag, und jetzt gibt es noch einmal einen geringfügi­gen Abänderungsantrag.

Mit Verlaub, wir könnten uns schon etwas mehr Zeit nehmen, solche Dinge zu beraten, auch wenn Sie – da stimme ich mit meiner Vorrednerin vielleicht nicht überein – zum überwiegenden Teil unbedenklich scheinen. Es sind hauptsächlich irgendwelche tech­nischen Änderungen, aber nicht durchgehend. Einen Punkt zum Beispiel hätten wir wirklich gerne ausführlicher diskutiert, und das war schon im Ausschuss kaum möglich. Das wird sicherlich auch jetzt in der Plenardebatte nicht möglich sein. Es geht um die Beitragsfreistellung von nebenberuflichen Mitarbeitern in AMS-Maßnahmen. Da wird angenommen, dass Student oder Hausfrau ein Hauptberuf ist, um Trägereinrichtungen des AMS zu ermöglichen, Kosten zu sparen, weil die entsprechend Beschäftigten dann als nebenberuflich Tätige eingestuft werden und nicht sozialversichert werden müssen. (Präsident Dr. Graf übernimmt den Vorsitz.)

Das müsste man sich genauer anschauen. Wir haben da den Verdacht, dass diese Än­derung deshalb erfolgt ist, um vor allem den großen Instituten, die in der Regel partei­nahe Institute sind, um das vorsichtig zu formulieren, was übrigens nichts über ihre Qualität oder eine mangelnde Qualität aussagt, entgegenzukommen.

Deshalb gibt es von uns auch einen entsprechenden Abänderungsantrag zum Sozial­versicherungs-Änderungsgesetz 2013:

 


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