Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll215. Sitzung / Seite 99

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8,2 Millionen €, und ab 2014 erfolgt die Berechnung nach der tatsächlichen Anzahl der Beendigung der Beschäftigungsverhältnisse.

Abschließend, Hohes Haus, ist – und das ist mir schon sehr wichtig – ein Danke an die Arbeitgeber in der Bauwirtschaft auszusprechen, denn sie haben sich in diesem Fall besonders großzügig gezeigt und übernehmen den Großteil der Belastung. – Danke. (Beifall bei der ÖVP.)

13.44


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Dolinschek. 3 Minuten Redezeit. – Bitte.

 


13.44.58

Abgeordneter Sigisbert Dolinschek (BZÖ): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Sehr geehrte Damen und Herren! Mit diesem Beschluss schaffen wir das Überbrückungs­geld vor Pensionsantritt für jene, die am Bau arbeiten, die körperlichen Belastungen ausgesetzt sind, im Alter ausgeschunden sind, aus dem Arbeitsprozess herausfallen und keine Arbeit mehr finden, und zwar ab einem Alter von 58 Jahren – viele schaffen es nicht einmal bis dorthin, sind schon früher in Invaliditätspension. Das ist nun einmal so.

Vor allem in der Baubranche wissen wir, dass mit Jahresende, wenn jemand in eine kurze Arbeitslosigkeit geht, auch nicht sicher ist, ob er im nächsten Frühjahr von der Baufirma wieder angestellt wird. Ich glaube, dass das eine sinnvolle Sache ist und gut ausgehandelt wurde. Man hat die Möglichkeit, über die Bauarbeiter-Urlaubs- und Ab­fertigungskasse, die ja sozusagen im Allgemeinen nicht im Rahmen des Sozialversi­cherungssystems ist und dieses dadurch auch nicht belastet, jetzt die Regelung zu schaffen, dass man ein Jahr ein Überbrückungsgeld in Höhe des Kollektivlohnes be­kommt. Das ist doch wesentlich höher als das Arbeitslosengeld.

Ich würde mir solche Dinge auch für andere Leute wünschen, die in diesem Alter sind oder knapp vor 60 Jahren sind und aus dem Arbeitsprozess herausfallen. So jemand hat dann nur die Möglichkeit, in die Arbeitslosigkeit zu gehen, bis er 62 Jahre alt wird, damit er in Pension gehen kann, obwohl schon etliche Versicherungsjahre, Beitrags­jahre erworben worden sind.

Nichtsdestotrotz finde ich diese Regelung gut, also jemand, wenn er 40 Arbeitsjahre hinter sich hat, 520 Beschäftigungswochen nach dem Bauarbeiter-Urlaubs- und Abfer­tigungsgesetz vorweisen kann, in der letzten Zeit dieses Geld bekommt. Das ist eine gute Regelung. Das Sozialsystem wird auch nicht besonders belastet, denn für das Jahr 2014 wird dort nur in der Höhe von 6,5 Millionen mitfinanziert, ab 2015 jährlich mit 13 Millionen. Aber das ist in Bezug auf andere Dinge, die das Sozialsystem in diesem Bereich belasten, schon verkraftbar.

Was das Urlaubsgeld betrifft, möchte ich nur eines sagen: Der Urlaub wird immer vom am weitesten zurückliegenden Urlaubsanspruch weggerechnet. Der Nachteil für die Bauarbeiter ist meistens der, dass sie nur zu einer gewissen Zeit in Urlaub gehen kön­nen, und das ist meistens am Ende des Jahres, wenn weniger Arbeit da ist. Damit sind sie auch noch belastet. Aber auf jeden Fall ist das eine gute Regelung für die Men­schen, die am Bau arbeiten. (Beifall beim BZÖ.)

13.48


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Zu Wort gelangt Herr Bundesminister Hundstorfer. – Bitte.

 


13.48.08

Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz Rudolf Hundstorfer: Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich möchte jetzt vorweg


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