Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll215. Sitzung / Seite 101

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nicht noch einmal wiederholen; ebenso Kollege Dolinschek und Kollege Muchitsch. Auch die neue Regelung betreffend Urlaub begrüßen wir, denn es ist wirklich so, dass die Arbeiter auf Urlaub gehen sollen, Urlaub konsumieren sollen, da das auch eine Re­generation ist. Wir sind auch nicht der Meinung, dass der Urlaub so lange angespart und aufgestaut werden soll, da das ja auch nichts bringt. In anderen Bereichen ist es ja auch so, dass der Urlaub nach einer gewissen Zeit verfällt, und diese dreieinviertel Jahre sind, finde ich, eine sehr gute und wichtige Lösung.

Weiters positiv zu erwähnen ist, dass die Abfertigungsansprüche nach der Abfertigung-alt in Hinkunft im Todesfall zur Hälfte an die Ehepartnerin und zur Hälfte an die Kinder ausbezahlt werden. Das ist auch ein Punkt, der heute noch nicht angesprochen wurde, aber wichtig ist.

Wie gesagt: Wir stimmen zu. – Danke. (Beifall des Abg. Hagen.)

13.53

13.53.10

 


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Ich schließe daher die Debatte.

Wünscht der Herr Berichterstatter ein Schlusswort? – Das ist nicht der Fall.

Wir kommen zur Abstimmung, die ich über jeden Ausschussantrag getrennt vor­nehme.

Zuerst gelangen wir zur Abstimmung über Tagesordnungspunkt 9: Entwurf betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bauarbeiter-Urlaubs- und Abfertigungsgesetz, das All­gemeine Sozialversicherungsgesetz, das Arbeitslosenversicherungsgesetz und das Arbeitsmarktpolitik-Finanzierungsgesetz geändert werden, samt Titel und Eingang in 2511 der Beilagen.

Ich ersuche jene Damen und Herren, die für diesen Gesetzentwurf sind, um ein Zei­chen der Zustimmung. – Das ist mehrheitlich angenommen.

Wir kommen sogleich zur dritten Lesung.

Ich ersuche jene Damen und Herren, die dem vorliegenden Gesetzentwurf auch in drit­ter Lesung ihre Zustimmung erteilen, um ein Zeichen. – Auch das ist die Mehrheit. Der Gesetzentwurf ist somit in dritter Lesung angenommen.

Wir gelangen nun zur Abstimmung über Tagesordnungspunkt 10: Antrag des Aus­schusses für Arbeit und Soziales, seinen Bericht 2512 der Beilagen zur Kenntnis zu nehmen.

Ich ersuche jene Damen und Herren, die hiezu ihre Zustimmung geben, um ein Zei­chen. – Das ist mehrheitlich angenommen.

13.54.3811. Punkt

Bericht des Ausschusses für Arbeit und Soziales über die Regierungsvorlage (2324 d.B.): Bundesgesetz, mit dem das Land- und forstwirtschaftliche Berufs­ausbildungsgesetz und das Landarbeitsgesetz 1984 geändert werden (2510 d.B.)

 


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Wir gelangen nun zum 11. Punkt der Tagesordnung.

Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.

Zu Wort gemeldet hat sich Herr Abgeordneter Keck. 3 Minuten Redezeit. – Bitte.

 


13.55.04

Abgeordneter Dietmar Keck (SPÖ): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Ich möchte beim letzten Tagesordnungspunkt, der den Sozialbereich betrifft, die Gelegenheit nut-


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