Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll215. Sitzung / Seite 110

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den sie nicht bestraft. – So ein Gesetz werden Sie kaum finden. Wenn hingegen Abge­ordnete etwas offenlegen sollen und das nicht machen, dann gibt es keine Sanktionen. Das interessiert sozusagen niemanden, das ist ein Kavaliersdelikt.

Also, meine Damen und Herren: Sanktionen fehlen. Die Debatte wird nicht lange auf sich warten lassen. Sobald der erste Fall bekannt wird, wo ein Abgeordneter etwas nicht offenlegt, werden die Medien über SPÖ, ÖVP und FPÖ herfallen und werden fra­gen, warum es keine Sanktionen gibt.

Zweiter Punkt. – Eine Schwäche des Gesetzes: Es fehlt eine ... (Ruf bei der ÖVP: Met­ternich!) Metternich? – Nein, Metternich ist eher in der ÖVP zu Hause, ist eher ein geis­tiger Gründungsvater der ÖVP. (Ironische Heiterkeit und Kopfschütteln des Abg. Räd­ler.) Wir wollen etwas anderes. Wir wollen Transparenz! Wir wollen, dass die Bürge­rinnen und Bürger wissen, in welchem Sold Abgeordnete unterwegs sind. Das ist das Ziel. (Beifall bei den Grünen.)

Weiters: die Zusammenrechnung der Einkünfte. – Jetzt muss man zwar offenlegen, wie viel man verdient, aber die Zuordnung zu den einzelnen Tätigkeiten ist nicht mög­lich. Wenn einer im Aufsichtsrat sitzt, ein bisschen selbständig tätig ist und darüber hi­naus angestellt ist, dann gibt er eine Gesamtsumme bekannt. Damit ist aber wieder nicht rückführbar, wo die Loyalitäten liegen. Da wäre eine spezifische Ausweisung sinnvoll, damit Transparenz gegeben ist.

Unternehmensbeteiligungen: Aus solchen können Unvereinbarkeiten entstehen im Hinblick auf die Entscheidungsfindung hier im Parlament – doch sie interessieren nie­manden.

Der Deutsche Bundestag ist da viel weiter. Man muss sich vorstellen: Wenn Mitglieder des Deutschen Bundestages Beraterverträge abschließen, Reden halten, dann müs­sen sie im Deutschen Bundestag angeben, wer diese Studien, diese Reden et cetera in Auftrag gegeben hat und wie viel sie dafür bekommen haben. Sie können auf der Website des Deutschen Bundestages bei jedem Abgeordneten nachschauen, wo er möglicherweise irgendwelche Beratertätigkeiten durchführt. Und wir wissen auch, warum das so ist, weil wir ja einen Untersuchungsausschuss hinter uns haben, in dem aufgezeigt worden ist, dass genau über Studien, über Beraterverträge et cetera dann Kick-back-Zahlungen erfolgt sind. – All das sieht das Gesetz nicht vor.

Trotzdem, muss man dazusagen, werden wir der Novellierung heute zustimmen – nicht, weil sie ein großer Quantensprung wäre, sondern weil sie einen Mindestmaßstab sicherstellt und das Gesetz dahin gehend repariert, dass in Zukunft zumindest Auf­sichtsräte und Vorstandsposten und auch Bürgermeisterinnen und Bürgermeister ge­nannt sind. Das ist nicht alles, aber es ist zumindest eine Weiterentwicklung. Aber ich vermute, wir werden uns in einem Jahr bei der nächsten Reparatur sehen, und ich werde Ihnen dann gerne behilflich sein. – Danke schön. (Beifall bei den Grünen.)

14.24


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Grosz. 3 Minuten Redezeit. – Bitte.

 


14.25.00

Abgeordneter Gerald Grosz (BZÖ): Herr Präsident! Hohes Haus! Jawohl, Kollege Steinhauser hat vollkommen recht, sowohl in seiner Kritik an dem Gesetz als auch in dem von ihm Vorgetragenen, das vor einem Jahr Bestandteil der Diskussion war. Her­bert Scheibner, unser Verhandler in dieser Angelegenheit, hat sowohl im Ausschuss als auch hier im Plenum auf die Schwächen dieses Transparenzgesetzes hingewiesen und hat auch die Freiheitlichen massiv kritisiert, dass sie hier der nützliche Steigbügel­halter für ein Gesetz waren, das eigentlich seinen Namen nicht verdient. Statt Trans­parenz wurde damit nämlich Intransparenz geschaffen – und Chaos.

 


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