Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll215. Sitzung / Seite 114

HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite

auch diese dienstrechtlichen beziehungsweise besoldungsrechtlichen Anpassungen im öffentlichen Dienst, die genau auf diese Bestimmungen abzielen, ebenfalls ablehnen werden.

Ich möchte mich hier nicht wesentlich verbreitern über die Problematik dieser Stiefkind­adoption und der daraus resultierenden rechtlichen Konsequenzen. Dazu wird es ja morgen in der Justizdebatte noch genügend Zeit geben, und da wird auch seitens un­serer Fraktion klar Stellung bezogen werden. Ich darf an dieser Stelle nur grundsätzlich feststellen, dass allein der Umstand, dass hier ein Adoptionsrecht für gleichgeschlecht­liche Paare geschaffen wurde, um einer vermeintlichen Diskriminierung aufgrund einer sexuellen Orientierung zu begegnen, schon zeigt, in welcher argumentativen Einbahn­straße wir uns familienpolitisch hier befinden. (Beifall bei der FPÖ.)

Auch gesellschaftspolitisch – das möchte ich hier schon klar feststellen. Und es offen­bart auch, was für ein fragwürdiges ideologisches Experiment mit diesen neuen ge­setzlichen Bestimmungen auf dem Rücken unserer Kinder ausgetragen wird.

Auch wenn es bei dieser Materie hauptsächlich um redaktionelle Anpassungen geht, nämlich dienst- und besoldungsrechtliche Anpassungen – wie gesagt, das Hauptstück wird ja erst morgen verhandelt –, werden wir jedenfalls diese falschen und negativen familienpolitischen Entwicklungen ablehnen und daher auch heute keine Zustimmung zu dieser Dienstrechts-Novelle geben. – Danke schön. (Beifall bei der FPÖ.)

14.37


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Als nächster Redner zu Wort gelangt Herr Abgeord­neter Pendl. 5 Minuten Redezeit. – Bitte. (Abg. Grosz  in Richtung des sich zum Red­nerpult begebenden Abg. Pendl –: Mit einem herzlichen „Danke“! – Abg. Pendl: Das gehört auch dazu!)

 


14.37.31

Abgeordneter Otto Pendl (SPÖ): Herr Präsident! Frau Bundesministerin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Man kann ja über gewisse Abläufe unseres Lebens, auch gesellschaftspolitisch, durchaus auch unterschiedliche Meinungen haben, das ist überhaupt keine Frage. Aber: Wenn Österreich die EMRK ratifiziert hat – ich meine, wir haben das ja schon im Ausschuss diskutiert – und wenn der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte eine Klarstellung oder ein Urteil trifft – wie man es nennen will – und wir dann, so wie immer, wenn ein Höchstgericht auf nationaler oder europäischer Ebene eine Entscheidung in einer heiklen Frage trifft, auch wenn sie vielen nicht passt, das in unseren Rechtsbestand mit aufnehmen und dann noch im Ausschuss das Urteil überhaupt in Frage gestellt oder kritisiert wird – denn das haben wir ja alles diskutiert –, dann frage ich mich, bitte, schon! (Abg. Scheibner: Zulässig ist das aber schon?)

Man kann alles. Das kann man schon, Herbert. Nur: An und für sich haben wir immer den Rechtsstaat mit seinen Abläufen akzeptiert. Und daher meine ich auch, wenn wir aufgrund dieses EMRK-Gutachtens des Europäischen Gerichtshofes für Menschen­rechte im ASVG diese Regelungen getroffen haben, dann müssen wir – denn sonst schaffen wir ununterbrochen Parallelsituationen in der Gesellschaft – das für den öf­fentlichen Dienst in seinen Ausformungen, ob Beamte oder Vertragsbedienstete betref­fend, ebenfalls umsetzen. Das ist, glaube ich, für jeden, der sich mit diesen Abläufen beschäftigt, die größte Selbstverständlichkeit dieser Welt, auch eine Frage der Fair­ness, denn sonst schaffen wir wieder Unterschiede zwischen unseren Bürgerinnen und Bürgern.

Ich glaube – und es geht nicht anders; jeder, der unser Dienst- und Besoldungsrecht oder das Vertragsbedienstetengesetz kennt, weiß es –, dass wir diese Regelung, wenn wir sie in diesen Rechtsbestand nicht aufnehmen, ganz einfach nicht in Rechtskraft bringen. Ich sehe das ganz einfach als Anpassung, ausgehend von diesem Urteil des


HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite