Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist geschlossen.
Wünscht die Frau Berichterstatterin ein Schlusswort? – Das ist nicht der Fall.
Wir gelangen nun zur Abstimmung über den Gesetzentwurf in 2573 der Beilagen.
Hiezu haben die Abgeordneten Dr. Wittmann, Mag. Gerstl, Kolleginnen und Kollegen einen Abänderungsantrag eingebracht.
Ich lasse zunächst über den vom erwähnten Abänderungsantrag betroffenen Teil und schließlich über die restlichen, noch nicht abgestimmten Teile des Gesetzentwurfes abstimmen.
Da der vorliegende Gesetzentwurf sowie der erwähnte Abänderungsantrag Verfassungsbestimmungen enthalten, stelle ich zunächst im Sinne des § 82 Abs. 2 Z 1 der Geschäftsordnung die für die Abstimmung erforderliche Anwesenheit der verfassungsmäßig vorgesehenen Anzahl der Abgeordneten fest. (Abg. Grosz und weitere Abgeordnete des BZÖ, auf die eher spärlich besetzten Reihen von Grünen und FPÖ weisend: Na ja! Na ja !) – Jetzt darf halt niemand mehr gehen.
Die Abgeordneten Dr. Wittmann, Mag. Gerstl, Kolleginnen und Kollegen haben einen Abänderungsantrag betreffend Artikel III eingebracht.
Ich ersuche jene Mitglieder des Hohen Hauses, die hierfür eintreten, um ein Zeichen der Zustimmung. – Einstimmig angenommen.
Schließlich komme ich zur Abstimmung über die restlichen, noch nicht abgestimmten Teile des Gesetzentwurfes samt Titel und Eingang in der Fassung des Ausschussberichtes.
Ich ersuche jene Damen und Herren, die hierfür ihre Zustimmung erteilen, um ein Zeichen. – Ich stelle erneut die einstimmige Annahme fest.
Wir kommen sogleich zur dritten Lesung.
Ich ersuche jene Damen und Herren, die dem vorliegenden Gesetzentwurf auch in dritter Lesung ihre Zustimmung erteilen, um ein Zeichen. – Auch das ist Einstimmigkeit. Der Gesetzentwurf ist somit auch in dritter Lesung angenommen.
Bericht des Verfassungsausschusses über den Antrag 2340/A der Abgeordneten Otto Pendl, Johann Singer, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Beamten-Dienstrechtsgesetz 1979, das Gehaltsgesetz 1956, das Vertragsbedienstetengesetz 1948, das Richter- und Staatsanwaltschaftsdienstgesetz, das Landeslehrer-Dienstrechtsgesetz und das Land- und forstwirtschaftliche Landeslehrer-Dienstrechtsgesetz geändert werden (2574 d.B.)
Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Wir gelangen nun zum 13. Punkt der Tagesordnung.
Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.
Zu Wort gemeldet hat sich Herr Abgeordneter Herbert. Wunschgemäß stelle ich die Uhr auf 4 Minuten ein. – Bitte.
14.35
Abgeordneter Werner Herbert (FPÖ): Herr Präsident! Frau Bundesminister! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Ich glaube, es wird Sie wenig überraschen, dass wir seitens der FPÖ, da wir ja die neuen rechtlichen Bestimmungen hinsichtlich der Stiefkindadoption für gleichgeschlechtliche Paare grundsätzlich in Frage stellen, nun
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