Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll215. Sitzung / Seite 202

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viel zu ernst. Die österreichische Staatsbürgerschaft ist, wie ich meine, wirklich ein ho­hes Gut, und man muss sich ganz genau überlegen, wie jemand zur österreichischen Staatsbürgerschaft kommt.

Die vorliegende Novelle spiegelt an und für sich den Willen der Bevölkerung wider, und zwar des Großteils der Bevölkerung, wie man in Österreich zur österreichischen Staatsbürgerschaft gelangen soll.

Auf der einen Seite glaube ich, dass wir sehr restriktive Ansätze haben, weil verschie­dene Kriterien zu erfüllen sind, und auf der anderen Seite ist es richtig, dass wir den Schwächeren, ich meine den Kindern wie auch Behinderten, entgegenkommen und für diese doch einige Erleichterungen schaffen. Weiters meine ich, dass das Anreizmodell, das diese Novelle mit sich bringt, ebenfalls einen ganz, ganz wichtigen Schritt in Rich­tung Integration, in Richtung wirklich gute Integration darstellt.

Wenn jemand sehr gut Deutsch spricht und sich auf der anderen Seite ehrenamtlich betätigt, dann ist es möglich, bereits nach sechs Jahren die österreichische Staatsbür­gerschaft zu erhalten anstatt zehn Jahre zu warten. Diese Novelle bringt sehr viele Verbesserungen, und ich werde dann auf die Verbesserungen auch eingehen. Außer­dem wird durch diese Novelle auch das Staatsbürgerschaftsgesetz 1985 an die Judika­tur des Verfassungsgerichtshofes und des Gerichtshofes für Menschenrechte ange­passt.

Wenn ich von Verbesserungen spreche, dann habe ich eine schon erwähnt, nämlich die Möglichkeit, schneller zur österreichischen Staatsbürgerschaft zu gelangen.

Auf der anderen Seite werden eheliche und uneheliche Kinder im Staatsbürgerschafts­recht gleichgestellt. Wenn zumindest ein Elternteil österreichischer Staatsbürger ist, dann gilt das Abstammungsprinzip, unabhängig davon, ob die Eltern verheiratet sind oder nicht. Die Einbürgerung von Adoptivkindern wird erleichtert und beschleunigt. Da­rüber hinaus – und das habe ich ebenfalls schon erklärt – wird es Behinderten, Men­schen, die aufgrund einer Behinderung nicht oder nur teilweise in der Lage sind, einem Erwerb nachzugehen und somit ihr Leben zu finanzieren, ermöglicht, ebenfalls die Staatsbürgerschaft zu erlangen. Kinder bis 14 Jahre erhalten ebenfalls einen leichteren Zugang zur österreichischen Staatsbürgerschaft.

Es sind also viele Maßnahmen gesetzt worden, um rascher zur österreichischen Staatsbürgerschaft zu gelangen, da gebe ich dir recht, Kollege Vilimsky, aber die sind für Kinder. Uneheliche und eheliche Kinder werden gleichgestellt.

Auf der anderen Seite, das habe ich ebenfalls gesagt, haben wir auch verschiedene restriktive Maßnahmen, die sich ja nicht verändert haben. Ich glaube schon, dass diese restriktiven Maßnahmen eine Gewähr dafür sind, dass ein Schritt in Richtung Anpas­sung an unser Gesellschaftssystem gesetzt wird.

Wir sollten nicht Einzelsituationen herausnehmen, sondern die Situation generell se­hen. Ich glaube, dass wir mit dieser Novelle auf einem sehr, sehr guten Weg sind, die Menschen besser zu integrieren, und die Möglichkeit schaffen, dass sie schneller die österreichische Staatsbürgerschaft erlangen. (Beifall bei der ÖVP.)

19.45


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Als nächste Rednerin zu Wort gelangt Frau Abgeord­nete Mag. Korun. 6 Minuten Redezeit. – Bitte.

 


19.45.52

Abgeordnete Mag. Alev Korun (Grüne): Sehr geehrte Damen und Herren! Sehr ge­ehrte Frau Bundesministerin! Sehr geehrter Herr Staatssekretär! Damit wir hier beim Thema Staatsbürgerschaft nicht wie die Blinden von der Farbe reden, macht es Sinn,


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