Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll215. Sitzung / Seite 244

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Und da bin ich schon etwas verwundert über den Herrn Nationalratsabgeordneten Herbert. Von ihm als gelerntem Polizisten erwarte ich mir, dass er mit der Ausweitung dieses Betretungsverbotes umgehen kann, denn das ist praktikabel und hilft, unsere Kinder noch mehr zu schützen. Und wenn Sie es nicht wissen, dann bitte ich Sie: Fragen Sie Ihre Kollegen, damit die Ihnen erklären, wie das anzuwenden ist und wie man damit umzugehen hat. (Beifall bei der ÖVP.)

Ich darf nun zu einem zweiten wesentlichen Punkt kommen, nämlich: Bei Missachtung der einstweiligen Verfügung eines Gerichtes kann in Zukunft eine Geldstrafe bis zu 500 € ausgestellt werden, und es ist auch die Möglichkeit gegeben, den Gewalttäter festzunehmen. Diese Maßnahmen sind vor allem wichtig, um der einstweiligen Verfü­gung auch zur Durchsetzung zu verhelfen. Das heißt, dass wir da mehr darauf schau­en können.

Meine sehr verehrten Damen und Herren, die einzelnen Maßnahmen, die mit dieser Änderung des SPG verbunden sind, wurden schon im Detail angesprochen. Es gibt viele Maßnahmen, die zu mehr Schutz führen. Jetzt mag der eine oder die andere von Ihnen sagen: Ja, aber das ist noch immer viel zu wenig!, wie die Frau Kollegin Wind­büchler-Souschill das getan hat. Da würde ich schon ersuchen, dass man sich vor Augen führt, dass wir da einen umfassenden Werkzeugkoffer seitens der Polizei, sei­tens der Justiz und seitens der Jugendwohlfahrt zur Hand haben, wo es wichtig und notwendig ist, situativ das passende Werkzeug letztendlich anzuwenden.

Sie alle wissen, dass wir gerade im Bereich des Gewaltschutzes, im Bereich des Op­ferschutzes federführend in ganz Europa sind und weit darüber hinaus, dass wir hier Vorzeigebeispiel international sind. Wir haben auch immer wieder internationale Dele­gationen zu Gast, die an unseren Maßnahmen Anleihe nehmen, um diese dann auch in ihren Ländern umzusetzen. Das ist wohl ein Kompliment, und deswegen freue ich mich auch, dass wir es wieder einmal geschafft haben, weitere Maßnahmen zu setzen, die einen wesentlichen Beitrag dazu leisten werden, Gewalt hintanzuhalten bezie­hungsweise den Kindern und Jugendlichen noch mehr Schutz zukommen zu lassen, natürlich im Wissen, dass wir es nie schaffen werden, alle Gewalttaten zu verhindern. Das ist leider eine Unmöglichkeit. Wenn wir das könnten, wäre ich die Erste, die da vo­rangehen und das auch möglich machen würde. Wir wissen, dass wir Gewalttaten nicht zu 100 Prozent verhindern können. Aber ich glaube, dass wir jetzt einen ganz gu­ten und wichtigen Schritt nach vorne gemacht haben.

Auch an dieser Stelle an alle, die diesem Gesetz, dieser Novellierung zustimmen, ein herzliches Danke. Ein herzliches Danke auch dem Koalitionspartner, allen Expertinnen und Experten, die da mitgeholfen haben, im Speziellen auch den Sicherheitssprechern Günter Kößl und Otto Pendl. Danke! Ich glaube, wir machen da einen ganz wichtigen und richtigen Schritt. (Beifall bei der ÖVP.)

22.14


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Herr Abgeordneter Plessl gelangt nun zu Wort. – Bitte.

 


22.15.00

Abgeordneter Rudolf Plessl (SPÖ): Sehr geehrte Präsidentin! Geschätzte Ministerin! Werte Kolleginnen und Kollegen! Die Kinder sind unsere Zukunft, und deshalb steht ihr Schutz auch im Fokus der heutigen Debatte im Hohen Haus, insbesondere der Schutz vor Gewalt im familiären Bereich – Gewalt, die viel zu oft geheim und versteckt statt­findet und manchmal leider auch erst in einem sehr späten Stadium erkannt wird.

Diese Novelle dient dem Schutz der unmündigen Minderjährigen und ist damit eine Re­aktion auf die traurigen Vorfälle in der jüngeren Vergangenheit.

 


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