Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll215. Sitzung / Seite 264

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Schulaufsichtsgesetz zur Reform der Verwaltung des Schulwesens des Bundes geändert werden (Schulbehörden – Verwaltungsreformgesetz 2013) (2498 d.B.)

33. Punkt

Bericht des Unterrichtsausschusses über die Regierungsvorlage (2411 d.B.): Bun­desgesetz, mit dem das Schülerbeihilfengesetz 1983 geändert wird (2497 d.B.)

34. Punkt

Bericht des Unterrichtsausschusses über die Regierungsvorlage (2436 d.B.): Bun­desgesetz, mit dem das Landeslehrer-Dienstrechtsgesetz geändert wird (2499 d.B.)

35. Punkt

Bericht des Unterrichtsausschusses über die Regierungsvorlage (2427 d.B.): Bundesgesetz, mit dem das Landeslehrer-Dienstrechtsgesetz und das Unterrichts­praktikumsgesetz geändert werden (Verwaltungsgerichtsbarkeits-Anpassungsge­setz – Bundesministerium für Unterricht, Kunst und Kultur, Bereich Dienstrecht) (2500 d.B.)

 


Präsident Fritz Neugebauer: Wir kommen nun zu den Punkten 32 bis 35 der Tages­ordnung.

Die Debatte darüber wird unter einem durchgeführt.

Wir gehen in die Debatte ein.

Zu Wort gelangt als Erster Herr Abgeordneter Dr. Rosenkranz. – Bitte.

 


23.23.09

Abgeordneter Dr. Walter Rosenkranz (FPÖ): Herr Präsident! Frau Bundesministerin! Nun, es sind vier Punkte, die hier in einem verhandelt werden. Zwei Punkte betreffen die Umsetzung, die Frage der Landesverwaltungsgerichte. Keine Frage, dass man dem zustimmen kann.

Interessanter wird es dann schon bei der Frage der Schülerbeihilfe. Die ist ja so ge­regelt, dass man gesagt hat: Es gibt Begabtenförderung. Es gibt soziale Gründe, um entsprechende Beihilfen zu geben. Was macht man? – Und es nicht die Not oder der Druck, dass man jetzt sagt: Wir müssen Geld sparen oder es funktioniert so nicht!, nein, es gibt nur mehr soziale Bedürftigkeit. Die Frage, ob jemand begabt ist, wird kom­plett ausgeklammert. Und da glauben wir, dass das der falsche Ansatz ist.

Neben der Notwendigkeit, für sozial Bedürftige selbstverständlich Mittel zur Verfügung zu stellen, dass sie sich auch den Schulbesuch leisten können, respektive deren El­tern, sollte es doch auch ein Anliegen einer Gesellschaft sein, jungen Menschen zu zeigen: Wenn du dich einbringst, wenn du etwas leistest, wenn du Leistung erbringst, kannst du davon auch etwas haben! – Das ist nämlich etwas, was man im späteren Leben durchaus auch brauchen kann, wenn man eine Leistungsgesellschaft haben möchte. Wenn man das nicht haben möchte, dann muss man es eben auch anders machen. Wir wollen jedenfalls auch eine Leistungsorientierung haben, und daher leh­nen wir diese Gesetzesreform ab.

Aber es ist aufgrund des entsprechenden Beschlusses dazu gekommen, dass auch noch ein weiterer Tagesordnungspunkt eingefügt wurde. Wir Freiheitlichen haben uns nicht dagegen gestemmt. Wir haben gesagt: Ja, wenn das wirklich jetzt der große Wunsch ist und sich mittlerweile auch die – wie hat der Kollege Walser beim vorigen


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