Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll215. Sitzung / Seite 263

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konnten. Dazu gehört natürlich aus meiner Sicht auch Kollege Werner Amon, der über Jahre hinweg mit mir gemeinsam zusammen mit dem Ressort viele Dinge auf Schiene gebracht hat. Auch dir recht herzlichen Dank.

Und natürlich seine charmante Nachfolgerin, Christine Marek, die vieles mit Charme gemacht hat – Kollege Walser hat es schon gesagt –, was man dann oft auch ge­braucht hat, um den einen oder anderen Knoten zu lösen. – Vielen Dank für deine Mit­arbeit, für deine angenehme Zusammenarbeit, dass wir, wenn es auch nur kurz war, doch recht erfolgreich gemeinsam arbeiten konnten.

Ich möchte an das anschließen, was Kollege Walser gesagt hat – er sagt es ja nicht re­gelmäßig und nicht oft –, aber das, was wir heute beschließen, ist ein großer Schritt in der Bildungspolitik. Ich meine, wir haben viele solche Schritte gemacht. Ich erinnere an die Verkleinerung der Klassen – ein ganz, ganz wichtiger Schritt –, an die Bildungs­standards, die wir eingeführt haben, an die Neue Mittelschule, an den Weg dorthin, da­mit in der Sekundarstufe 1 der 10- bis 14-Jährigen ein entsprechender Schub kommt. Wir haben die Oberstufenreform jetzt einmal auf die erste Schiene gebracht, damit wir auch dort entsprechende Maßnahmen setzen können, bis hin zur neuen Matura.

Also viele, viele Dinge sind auf Schiene gebracht worden. Und auch heute ist das ein Herzstück der Bildungspolitik. Stellen wir uns einmal vor, was wir eigentlich wollen, wenn Kinder, wenn Jugendliche in die Schule kommen. Wir wollen, dass sie glücklich sind, dort viel lernen, Freude und Spaß haben, Begeisterung haben, dass sie eine ge­sunde Jause bekommen, ein Mittagessen bekommen und dann, wenn sie nach geta­ner Arbeit und nach Übung und Erholung und Sport und Freizeit um 16, 16.30, 17 Uhr nach Hause kommen, die Schultasche in der Schule lassen können und dann zufrie­den das Familienleben genießen können – so, wie man sich Schule vorstellt, wie es auch in vielen Ländern üblich ist.

Dafür setzen wir heute die ersten Schritte, mit diesen zusätzlichen 320 Millionen €, die wir zur Verfügung stellen – Ländern und Gemeinden –, damit man die Maßnahmen setzen kann. Das ist ein Schritt dazu, dass wir tatsächlich frohe Kinder, lernfreudige Kinder haben, und das ist schließlich eine Investition wert; denn, liebe Kolleginnen und Kollegen, das ist die nächste Generation, das sind jene Leute, die dann hier sitzen wer­den, wenn wir längst nicht mehr da sind.

In diesem Sinne: Vielen Dank für diesen einstimmigen Beschluss, und ich meine, das ist eine gute und wichtige Entscheidung. (Beifall bei der SPÖ und bei Abgeordneten der ÖVP.)

23.22

23.22.10

 


Präsident Fritz Neugebauer: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Ich schließe daher die Debatte.

Wir kommen zur Abstimmung über den Antrag des Unterrichtsausschusses, dem Ab­schluss der gegenständlichen Vereinbarung gemäß Artikel 15a B-VG in 2410 der Bei­lagen die Genehmigung zu erteilen.

Ich bitte jene Kolleginnen und Kollegen, die hiezu zustimmen, um ein entsprechendes Zeichen. – Das ist einstimmig angenommen.

23.22.5432. Punkt

Bericht des Unterrichtsausschusses über die Regierungsvorlage (2412 d.B.): Bundesgesetz, mit dem das Bundes-Verfassungsgesetz, das Bundesverfas­sungsgesetz vom 18. Juli 1962, mit dem das Bundes-Verfassungsgesetz in der Fassung von 1929 hinsichtlich des Schulwesens geändert wird, und das Bundes-


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