Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll215. Sitzung / Seite 279

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Kundmachung des Gesetzesbeschlusses des Nationalrates 766/BNR (AB 2380 der Beilagen) in Kraft zu setzen. Zeitpunkt des Inkrafttretens soll der 1. September 2013 sein. Damit ist sichergestellt, dass Art. 81a Abs. 1 in der Fassung des Schulbehörden-Verwaltungsreformgesetzes 2013 zur Anwendung gelangt.

Das Inkrafttreten selbst soll in einem neuen Abs. 56 des Art. 151 geregelt werden, da die Absatzbezeichnung „(55)“ mit dem Gesetzesbeschlusses des Nationalrates 767/BNR (AB 2381 der Beilagen) bereits vergeben ist.

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00.02.20

 


Präsident Fritz Neugebauer: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Ich schließe daher die Debatte.

Wir kommen zu den Abstimmungen, die wir über jeden Ausschussantrag getrennt vornehmen.

Zunächst Abstimmung über Tagesordnungspunkt 32: Entwurf betreffend Schulbehör­den-Verwaltungsreformgesetz 2013.

Hiezu liegen folgende Zusatz- beziehungsweise Abänderungsanträge vor:

Ein Abänderungsantrag der Abgeordneten Elmar Mayer, Marek, Dr. Walser, Kollegin­nen und Kollegen sowie ein Zusatz- beziehungsweise Abänderungsantrag der Abge­ordneten Elmar Mayer, Marek, Dr. Walser, Kolleginnen und Kollegen.

Ich werde daher zunächst über die von den erwähnten Zusatz- beziehungsweise Ab­änderungsanträgen betroffenen Teile, der Systematik des Gesetzentwurfes folgend, und schließlich über die restlichen, noch nicht abgestimmten Teile des Entwurfes ab­stimmen lassen.

Da der vorliegende Entwurf sowie der erwähnte Abänderungsantrag eine Änderung des Bundes-Verfassungsgesetzes sowie eine Änderung eines Bundesverfassungsge­setzes zum Inhalt haben, stelle ich zunächst im Sinne unserer Geschäftsordnung die für die Abstimmung erforderliche Anwesenheit der verfassungsmäßig vorgesehenen Anzahl der Abgeordneten fest.

Die Abgeordneten Elmar Mayer, Marek, Dr. Walser, Kolleginnen und Kollegen haben einen Abänderungsantrag betreffend Artikel 1 Ziffer 16 eingebracht.

Ich ersuche jene Mitglieder des Hohen Hauses, die sich dafür aussprechen, um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist mit Mehrheit angenommen. Ich stelle die verfas­sungsmäßig erforderliche Zweidrittelmehrheit fest.

Weiters haben die Abgeordneten Elmar Mayer, Marek, Dr. Walser, Kolleginnen und Kollegen einen Zusatz- beziehungsweise Abänderungsantrag betreffend Einfügen ei­ner neuen Ziffer 7a sowie Änderung der Ziffer 19 in Artikel 3 eingebracht.

Wer dem seine Zustimmung erteilt, den bitte ich um ein Zeichen. – Das ist mit Mehrheit angenommen.

Ich komme zur Abstimmung über die restlichen, noch nicht abgestimmten Teile des Entwurfes samt Titel und Eingang in der Fassung der Regierungsvorlage.

Ich bitte jene Damen und Herren, die sich dafür aussprechen, um ein entsprechendes Zeichen. – Das ist mit Mehrheit angenommen.

Ausdrücklich stelle ich die verfassungsmäßig erforderliche Zweidrittelmehrheit fest.

Wir kommen sogleich zur dritten Lesung.

Ich bitte jene Kolleginnen und Kollegen, die dem Entwurf auch in dritter Lesung ihre Zustimmung erteilen, um ein entsprechendes Zeichen. – Das ist die Mehrheit.

 


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