Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll216. Sitzung / Seite 71

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moniert, wieso man da auf die europäische Ebene wartet. Es ist nun einmal so, dass Banken, vor allem die großen, um die es geht, nicht in einem Land tätig sind, sondern in zwei, drei, vier, fünf oder zehn Ländern. Da ist es vernünftig, dass es in der Euro­päischen Union eine Aufsicht gibt, eine Regulierung für alle Banken, eine Kontrolle für die Banken, weil es auch einen Markt gibt, und dass man natürlich nicht 27 ver­schiedene Regeln hat, nicht 27 verschieden Aufsichten, die immer nur einen kleinen Teil der Bank sehen.

Wir brauchen hier eine europäische Lösung, und es stimmt, dass das manchmal auf europäischer Ebene nicht so schnell geht, wie wir alle wollen. Es ist aber trotzdem richtig, einheitliche europäische Regeln zu schaffen, gerade was Banken betrifft, weil die nun einmal nicht in einem Land tätig sind, sondern manchmal in zehn verschie­denen Ländern – und zehn verschiedene Konkursordnungen für ein und dieselbe Bank wäre ja in Wirklichkeit absurd. Mir wäre es auch lieber, wenn wir bereits heute das komplette Paket beschließen könnten, aber trotzdem ist es der richtige Weg, eine europäische Lösung zu suchen.

Was kommt heute? – Dass Banken, wie bereits gesagt wurde, quasi vorbereiten müssen, was geschieht, wenn es ihnen wirtschaftlich schlecht geht: Welche Teile sind jedenfalls zu – unter Anführungszeichen – „retten“, weil da Einlagen drinnen sind, was sind die gesunden Teile und wo sind die risikobehafteten Teile?

Der zweite Schritt, der fehlt, ist, dass am Ende nicht der Staat zahlt, sondern die­jenigen, die der Bank Geld geborgt haben, die Anleihen gezeichnet haben, indem diese Anleihen in Eigenkapital umgewandelt werden. (Abg. Mag. Kogler: Aber das ist in dem Gesetz ja alles nicht geregelt!) – Aber die Vorbereitungen dazu stehen in diesem Gesetz! Ich sage ja ausdrücklich: Der zweite Schritt ist das, was noch fehlt: dass die Schuld dessen, der einer Bank Geld borgt, quasi in Stimmrechtskapital, in Kapital der Bank umgewandelt wird und damit die Bank ausreichend kapitalisiert ist. Dann hätten wir nicht die Probleme, die wir bei der Hypo hatten.

Bei der Hypo wäre es bereits wunderbar gewesen, wenn in den Anleihen nicht nur gestanden wäre, dass das Land Kärnten haftet, was ja zur Notverstaatlichung geführt hat, sondern wenn gleich dringestanden wäre: Im Konkursfall zahlt dir das nicht Kärnten, sondern dann hast du halt Eigenkapital an der Bank. Dann hätten wir diese Probleme heute nicht, und dann hätten wir auch die Notverstaatlichung nicht gebraucht. Insofern ist das ein weiterer Schritt – einer von vielen, vielen Schritten –, um aus der Krise die richtigen Lehren zu ziehen. Dieser Gesetzentwurf hat jedenfalls die Zustimmung der Sozialdemokratie.  Danke. (Beifall bei der SPÖ.)

11.12


Präsident Fritz Neugebauer: Nächster Redner: Herr Klubobmann Bucher. – Bitte.

 


11.12.48

Abgeordneter Josef Bucher (BZÖ): Meine sehr geehrten Damen und Herren! Das ist ein weiterer Schritt, das ist schon richtig. Wir haben im Jahr 2009 einige Banken in Schieflage gesehen, 2008 ein Bankenrettungspaket beschlossen – Frau Finanzminis­terin, jawohl, mit Zustimmung aller im Parlament vertretenen Parteien. Damals befand sich die Finanzmarktkrise auf ihrem Höhepunkt, und alle Parteien haben sich in ihrer Verantwortung dazu bekannt, den Banken zu helfen, weil sie nun einmal das Geldwirtschaftssystem einer modernen Volkswirtschaft darstellen.

Frau Finanzministerin, was Sie bei dieser Erklärung aber immer wieder unterschlagen, ist, dass wir damals auch Auflagen gemacht haben, dass wir bei den Verhandlungen mit dem damaligen Finanzminister Molterer gesagt haben, dass wir eine Beauf­sich­tigung durch den Rechnungshof haben wollen und dass wir schnellstens auch ein


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