Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll216. Sitzung / Seite 77

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man ein Gefühl dafür bekommt. Und da wollen wir Transparenz, und auch die Bürger wollen Transparenz.

Wenn Sie nicht dazu bereit sind, hier zu antworten, dann gibt es nur zwei Möglich­keiten: Entweder haben Sie keine Möglichkeit, hier Aufklärung zu machen – das glaube ich nicht. Die Beamten in Ihrem Ministerium sind ja noch die Gleichen wie damals unter Pröll. Das sind ja noch die gleichen Beamten. Das heißt, Sie könnten sehr wohl, wenn Sie einfach nur Ihre eigenen Leute fragen, herausfinden, was damals schiefgelaufen ist.

Oder, die zweite Variante: Sie wissen, was damals schiefgelaufen ist, und Sie wollen nicht vor der Wahl, dass ein ehemaliger Finanzminister der ÖVP hier sozusagen ins Licht des Scheinwerfers geführt wird, um zu fragen, ob er alles richtig gemacht hat. Ich bin der Letzte, der jemanden verurteilt, wenn er Fehler gemacht hat. Aber ich bin der Erste, der jemanden verurteilt, der Fehler macht und sie zudeckt. Und das ist genau der Punkt: Sie wollen zudecken! (Beifall beim Team Stronach.)

Mir geht es nicht darum, Herrn Pröll hier am Zeug zu flicken. Mir geht es darum, aufzudecken, wer Fehler gemacht hat, und nicht, denjenigen an den Pranger zu stellen, sondern darum, für die Zukunft Lehren zu ziehen, denn darum geht es ja. Es geht ja darum – und ich glaube, das ist auch das Ziel des heutigen Gesetzes, das wir beschließen –: Wir wollen in der Zukunft die Dinge besser machen. Deshalb müssen wir wissen: Was hat Pröll falsch gemacht? Wo sind die Verantwortlichen? Was hat die BayernLB dazu beigetragen, dass jetzt der Steuerzahler mit 7 Milliarden, laut Bundeskanzler, oder 9 Milliarden, laut Ihrem Ministerium, in die Haftung kommt? Das sind die zentralen Fragen.

Wenn Sie heute – ich weiß nicht, ob Sie heute dazu Stellung nehmen, denn das haben Sie ja bisher auch nicht getan – dazu Stellung nehmen und wieder erzählen, es ist ja um die Haftung gegangen und die Haftung wäre sofort schlagend geworden, hätten Sie nicht notverstaatlicht, kann ich Ihnen nur eines sagen: Wenn eine Bank in Schieflage ist, weil sie faule Kredite ausgegeben hat, dann ist dieser faule Kredit, wenn er einmal faul ist, das heißt, wenn ihn keiner zurückzahlt, weil kein Asset da ist, weil kein Wert da ist, faul und bleibt faul.

Egal, wann Sie eine Bad Bank machen, wann Sie notverstaatlichen, ob Sie überhaupt notverstaatlichen: Der Schaden ist in dem Moment angerichtet, in dem die Bank jemandem einen Kredit gibt und diesen Kredit nicht zurückbezahlt bekommt. In dem Moment ist der Schaden angerichtet. Und dieser Schaden ist in den Jahren 2005, 2006, 2007 bis zur Notverstaatlichung angerichtet worden, aber nicht nachher! (Beifall beim Team Stronach.)

Das heißt, die Notverstaatlichung hat am Schaden in keiner Weise irgendetwas geändert. Die Frage ist nur, wer jetzt für diesen Schaden aufkommt. Und diesbezüglich hat Herr Pröll eine Entscheidung getroffen, und diese Entscheidung hat geheißen: Dieser Schaden – der ja schon angerichtet war – soll vom Steuerzahler bezahlt werden! Diese Entscheidung hat er getroffen, und wir wollen wissen, ob diese Entscheidung gut war. Nicht mehr wollen wir von Ihnen wissen! Und wenn Sie uns keine Auskunft geben, werde ich die gleiche Frage immer und immer wieder hier stellen, so lange, bis Sie bereit sind, das zu tun, was in Ihrer Verantwortung und ihrer Pflicht liegt: uns endlich Auskunft zu geben! (Beifall beim Team Stronach.)

11.35


Präsident Fritz Neugebauer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Mag. Rossmann. – Bitte.

 


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