Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll216. Sitzung / Seite 81

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5. In § 3 Z 5 wird der Verweis „Zweigstelle gemäß Art. 4 Abs. 16 der Verordnung (EU) Nr. xx/2013 [CRR]“ durch den Verweis „Zweigstelle gemäß Art. 4 Abs. 1 Nummer 17 der Verordnung (EU) Nr. 575/2013“ ersetzt.

Art. 2 (Änderung des Bankwesengesetzes) wird wie folgt geändert:

1. In § 71a Abs 1 wird der Verweise „Verordnung (EU) Nr. xx/2013 [CRR]“ durch den Verweis „Verordnung (EU) Nr. 575/2013“ ersetzt.

2. In § 71a Abs 2 Z 1 wird der Verweis „Art. 87 Abs. 2 Buchstabe c der Verordnung (EU) Nr. xx/2013 [CRR]“ durch den Verweis „Art. 92 Abs. 2 Buchstabe c der Verordnung (EU) Nr. 575/2013“ ersetzt.

3. In § 71a Abs 2 Z 2 wird der Verweis „Art. 87 Abs. 2 Buchstabe a der Verordnung (EU) Nr. xx/2013 [CRR]“ durch den Verweis „Art. 92 Abs. 2 Buchstabe a der Verordnung (EU) Nr. 575/2013“ ersetzt.

Begründung

Zu Art. 1 (Bankeninterventions- und -restrukturierungsgesetz):

Zu Z 1 bis 5: Hiermit werden nach erfolgter Veröffentlichung des entsprechenden EU-Rechtsaktes im Amtsblatt der EU die Verweise angepasst. Die Anpassung ist notwendig, weil sich nach Beschlussfassung des Europäischen Parlaments in der sprachjuristischen Behandlung die Nummerierungen geändert haben.

In Z 1 wird weiters im Verweis auf die CRR das Zitat auf den Langtitel der EU-Verordnung ergänzt, da es sich an dieser Stelle um den ersten Verweis im BIRG auf diesen Rechtsakt handelt.

Zu Art. 2 (Änderung des Bankwesengesetzes):

Zu Z 1 bis 3: Hiermit werden nach erfolgter Veröffentlichung des entsprechenden EU-Rechtsaktes im Amtsblatt der EU die Verweise angepasst. Die Anpassung ist notwendig, weil sich nach Beschlussfassung des Europäischen Parlaments in der sprachjuristischen Behandlung die Nummerierungen geändert haben.

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Präsident Fritz Neugebauer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Petzner. – Bitte, Herr Kollege.


11.45.16

Abgeordneter Stefan Petzner (BZÖ): Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Anschließend an die Vorredner: Die grundsätzliche Intention, die hier in Sachen Bankensanierung verfolgt wird, ist ja richtig. Staatssekretär Schieder hat auch richtig angemerkt, dass hier natürlich auch sehr viel von Entscheidungen auf europäischer Ebene abhängt, wo ja auch Schritte in diese Richtung unternommen werden, meine Damen und Herren.

Ich muss aber schon die Frage stellen, weil ich das kritisch sehe: Wer soll diese Sanierungs- und Abwicklungspläne für die Banken überwachen und genehmigen? – Meiner Meinung nach wird hier nämlich im wahrsten Sinne des Wortes der Bock zum Gärtner gemacht, denn wenn die Kontrolle und die Genehmigung dieser Sanierungs- und Abwicklungspläne einerseits bei der Nationalbank und andererseits bei der Finanzmarktaufsicht liegen sollen, dann muss man sich auch die Arbeit dieser zwei Institutionen in den vergangenen Jahren anschauen, und diese Beurteilung fällt meiner Meinung nach nicht sehr positiv aus.

 


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