Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll216. Sitzung / Seite 205

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Struktur mit den Landtagen. Wir haben auch die Landesgesetzgebung hinterfragt, meine Damen und Herren. Wir haben heute im 21. Jahrhundert noch immer ein Gesetzgebungs- und Verwaltungsgefüge, das aus der Zeit Maria Theresias stammt. Wir haben auch die Obersten Organe diskutiert und Vorschläge gemacht. Das muss man natürlich nicht eins zu eins umsetzen, es gab auch andere Vorschläge. Aber seit diesem Tag, 2010, ist darüber nicht mehr diskutiert worden.

Anscheinend, wie bei vielen anderen Bereichen auch, haben Sie sich in der Koalition nicht mehr einigen können. Und es wird auch nichts mehr gesagt, warum das so ist, ob man vielleicht noch irgendwo etwas unterstützen soll, nichts. Es wird ganz einfach keine Sitzung mehr einberufen. Und all diese Anträge, diese wichtigen und guten Anträge von mehreren Fraktionen, werden jetzt mit dem Wahltag für obsolet erklärt. (Abg. Grillitsch: Das war immer so!) – Das ist immer so, ja, das war immer schon so, das haben wir immer schon so gehabt, und deshalb werden wir auch noch im 22. Jahrhundert die Verwaltung von Maria Theresia haben! Na wenn das das ist, was Sie  (Zwischenrufe der Abgeordneten Grillitsch und Mag. Widmann.) Ja, das ist die normative Kraft des Faktischen. Das ist die Realverfassung, weil natürlich gerade in der Frage der Kompetenzen die Länder alles blockieren und ihr euch leider – ihr seid mit uns der Verfassungsgesetzgeber – nicht traut, gegen diese Dinge vorzugehen. (Beifall beim BZÖ.)

Ich gebe nur ein paar Beispiele. Nur allein die Regelungen über das Tragen von Lasten – das mag schon wichtig sein, aber ich glaube, das könnte man in ein paar Paragraphen bundeseinheitlich regeln, wie das mit den Arbeitsbestimmungen ist, beim Mutterschutz et cetera, et cetera –, das sind über 60 Seiten Gesetzestexte, Bundes- und Landesrecht. 60 Seiten nur über das Tragen von Lasten! (Der Redner hält Schriftstücke in die Höhe.) Jeder ist dann gerne eingeladen, der sich da informieren will, sich das anzuschauen. Was das an Verwaltung kostet, nur dieser eine Begriff: 60 Seiten Gesetzestexte!

Das sind die Überschriften (der Redner hält weitere Schriftstücke in die Höhe), nur die Überschriften der Landesgesetze – neun verschiedene, alles Mögliche, vom Baurecht bis hin zu den Friedhofsordnungen et cetera.

Besonders interessant ist ein eigenes Gesetz für die Unterweisung in Wintersportarten. Jetzt könnte man sagen, in Tirol ist das sinnvoll, in Salzburg auch, aber auch für Wien gibt es ein eigenes Wiener Landesgesetz für die Unterweisung von Wintersportarten, also Skifahren, Snowboarden und auch den Nordischen Skilauf. Und da wird genau geregelt, wie die Ausbildung funktioniert, welche Richtlinie es gibt – und das für 400 Meter Skipiste auf der Hohen Wand-Wiese im 14. Bezirk.

Also das sind nur ein paar Beispiele, wie sinnlos diese Verwaltungsstruktur geworden ist. Wir sind mittlerweile ein kleines Land im Rahmen der Europäischen Union. Wir diskutieren zu Recht viel über die überbordende Bürokratie in Europa, aber sind nicht in der Lage, bis zum heutigen Tag, diesen Unsinn mit dieser überbordenden Landesgesetzgebung und mit dieser überbordenden Bürokratie zu korrigieren.

Vor diesem Hintergrund, Herr Staatssekretär, hier jetzt ein letzter Versuch, ich bin schon gespannt, was Sie sagen werden (Staatssekretär Dr. Ostermayer: Sie werden sich freuen!), dieses wichtige Ansinnen, das wir alle gemeinsam gehabt haben in diesem Fünf-Parteien-Antrag, der jetzt zu einer Fristsetzung anliegt, doch noch einer positiven Lösung zuzuführen. (Beifall beim BZÖ.)

17.47


Präsident Fritz Neugebauer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Elmar Mayer. – Bitte.

 


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