Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll216. Sitzung / Seite 208

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Und, Herr Kollege Scheibner, jetzt kommen wir zu den konkreten Anträgen: Sie bringen heute 100 Fristsetzungsanträge ein, am letzten Tag der offiziellen Möglichkeit in dieser Gesetzgebungsperiode (Abg. Kopf: So, dass man es nicht mehr behandeln kann!), so, dass man es in Zukunft, wie mein Klubobmann sagt, nicht mehr behandeln kann. Und, meine Damen und Herren, ich muss das für die Zuseherinnen und Zuseher auch sagen, wenn es dem Kollegen Scheibner nämlich ernst gewesen wäre mit seinen Anträgen, dann hätte ihm die Geschäftsordnung auch ein Mittel dazu gegeben: § 26 Abs. 8 der Geschäftsordnung sagt, dass Anträge eingebracht werden können, mit Frist versehen werden können und innerhalb eines Jahres hier beschlossen oder abgelehnt werden müssen. (Zwischenrufe bei SPÖ, ÖVP und BZÖ.)

Was glauben Sie, meine Damen und Herren, wie viele Anträge das BZÖ in dieser Gesetzgebungsperiode bisher eingebracht hat?  Keine! Keinen einzigen Antrag, meine Damen und Herren. Und was bedeutet das, wenn Sie heute hundert einbringen, aber fast fünf Jahre lang keinen einzigen dazu eingebracht haben?  Am Abend werden die Faulen fleißig! Das ist ein durchschaubares Wahlkampfmanöver, meine Damen und Herren! (Beifall bei der ÖVP sowie bei Abgeordneten der SPÖ. Abg. Dolinschek: Was redest denn du?)

Dieser Antrag richtet sich von selbst! (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der SPÖ. – Zwischenrufe bei der ÖVP.)

17.55


Präsident Fritz Neugebauer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Dr. Rosenkranz. – Bitte.

 


17.55.37

Abgeordneter Dr. Walter Rosenkranz (FPÖ): Herr Präsident! Herr Staatssekretär! Ich habe jetzt leider keinen Spiegel hier, denn: „Am Abend wird der Faule fleißig!“, das hätte ich jetzt gerne dem Herrn Kollegen Gerstl mit dem Spiegel einmal vorgehalten. (Beifall bei FPÖ und BZÖ.)

Ich habe jetzt nicht vor, dass ich die allgemeine Problematik um die Fristsetzungs­anträge heute erörtere. Es ist nur eines: Gibt es irgendjemanden, der im Haus irgendeinem Abgeordneten oder einer Fraktion ein Recht auf Antragstellung nehmen oder verbieten möchte? – Ich glaube wohl nicht. (Abg. Scheibner: Die ÖVP auf jeden Fall!)

Jetzt kommen halt diese hundert Anträge, und wir werden das ganz normal geschäfts­ordnungsmäßig ohne jede Aufregung abhandeln. (Beifall bei der FPÖ.) Manche werden aufstehen, manche werden sitzenbleiben, was auch immer, es wird ganz geschäftsordnungsmäßig abgehandelt.

Aber eigentlich geht es ja darum, Kollege Gerstl, dass wir konkret hier einen Frist­setzungsantrag einmal als pars pro toto oder besonders exemplarisch herausgenom­men haben, und es geht um die Frage der Schulreform. Und ich habe mir schon gestern gedacht bei der Frage, Bezirksschulräte abschaffen: Auf einmal kommt die Regierung und legt ein Schulreformpaket her, nur damit sie nach dieser Gesetzge­bungs­periode sagen kann: Ja, wir haben ja schon etwas Großes bewegt!

Kollege Mayer war schon der Erste, der gesagt hat: Ja, wir haben doch etwas bewegt aus dieser großen Schulverwaltungsreform, die Bezirksschulräte sind abgeschafft worden! Dass das Ganze nur ein Etikettenschwindel ist und dass das Ganze nur ein Täuschungsmanöver ist, damit man eine billige Überschrift machen kann, war uns doch gestern bei der Debatte schon klar. Ich habe ja den Vergleich gebracht, dass hier ein Berg gekreißt und nicht einmal eine Maus geboren hat, sondern einen Floh – denn


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