Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll216. Sitzung / Seite 211

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Stellen wir uns doch hier wirklich für die nächste Periode die Aufgabe oder setzen wir uns das Ziel, zu sagen: Hier wird entschieden! Und entschieden bedeutet halt auch abgelehnt. Aber dann kann man die Debatte hier im Nationalrat führen. Dann gibt es klare Positionierungen und dann wissen die Menschen auch, wer welche Position hat und warum sie daher diese Personen unterstützen oder nicht unterstützen werden. (Abg. Riepl: Wenn wir ablehnen, bringen Sie den gleichen Antrag wieder ein! Das ist auch nicht sinnvoll!)

Nein! Die Anträge, die ich meine, sind nicht einmal abgestimmt worden: Bundesrah­men­gesetz für Kinderbetreuung zum Beispiel, Herr Riepl. Bei dieser Diskussion waren Sie dabei. Sie selber haben gesagt, Sie sind dafür und es ist eigentlich nicht einzusehen, dass Kinder in Österreich unterschiedliche Voraussetzungen vorfinden. (Beifall bei Grünen, BZÖ und Team Stronach.)

Was ist passiert? – Die SPÖ hat jedes Mal gemeinsam mit der ÖVP einen Grund gefunden, diesen Antrag zu vertagen, anstatt zu sagen: Wir wollen das nicht! oder: Wir setzen uns gegenüber unseren Landeskönigen, Landesfürsten oder wem auch immer nicht durch, weil wir Angst haben, dass wir nicht mehr auf die Liste kommen, wenn wir sagen, dass wir das wollen! (Abg. Mag. Kogler: So schaut’s aus!)

Also bitte, bleiben wir bei den Tatsachen! Noch einmal: Die nächste Periode wäre eine gute Gelegenheit, zu sagen: Diesmal wird entschieden und nicht vertagt! Dann ersparen wir uns einerseits die Loseblattsammlung, und der Parlamentarismus hätte andererseits auch etwas davon. (Beifall bei Grünen, BZÖ und Team Stronach.)

18.05


Präsident Fritz Neugebauer: Nun gelangt Herr Staatssekretär Dr. Ostermayer zu Wort. – Bitte.

 


18.05.58

Staatssekretär im Bundeskanzleramt Dr. Josef Ostermayer: Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Ich danke für die lobenden Worte, die von mehreren Seiten gekommen sind, und ich teile die Einschätzung der Frau Abgeordneten Musiol, dass es fad ist, über das Schlagwort „Verwaltungsreform“ nur zu reden.

Wir haben aber in dieser Legislaturperiode nicht nur darüber geredet, sondern wir haben gehandelt, wir haben verhandelt und wir haben im Unterschied zu der Regier­ung, Herr Abgeordneter Scheibner, in der Sie auch Regierungsmitglied waren, viele Dinge geschafft, die davor nicht geschafft wurden. (Abg. Scheibner: Im Verfas­sungskonvent , wo Sie das Ergebnis verhindert haben!)

Ich werde jetzt einige Beispiele aufzählen, ich könnte vieles aufzuzählen, ich habe noch einmal eine Menge an Unterlagen zusammengestellt, was wir alles geschafft haben. Und das Schöne ist: Manches haben wir als Regierungsparteien geschafft, manches haben wir in Form einer Zweidrittelmehrheit geschafft und manches – ganz besonders erfreulich! – haben wir auch einstimmig geschafft. (Beifall bei Abgeordneten der ÖVP.)

Das eine ist – es ist vorhin schon erwähnt worden –: die Verwaltungsgerichtsbarkeit. Das gerade im Zusammenhang mit der Diskussion, die vorhin bei der Dringlichen Anfrage stattgefunden hat, wo ich mir manchmal gedacht habe, eigentlich sind hier alle auf die Verfassung, auf die österreichischen Gesetze angelobt. Es sind manchmal Vorschläge gekommen, die wider das österreichische Recht gegangen sind. (Zwischenruf des Abg. Brosz.)

Wir haben mit der Reform der Verwaltungsgerichtsbarkeit oder mit der Schaffung der Verwaltungsgerichtsbarkeit zwei Dinge geschafft: zum einen eine Vereinfachung, also wir haben statt 120 Sonderbehörden neun Landesverwaltungsgerichte und zwei Bun-


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