Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll216. Sitzung / Seite 254

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Der dritte Punkt war: Wie kommen wir zu Flexibilität in Bezug auf die Hektarge­schichte? Das wurde heute schon ausgeführt. Zur Verstärkung noch einmal: Ich denke an das Kamptal 2012 – ich glaube, es war das Kamptal – und das Pulkautal: Die hatten schwerste Einbußen aufgrund der Frostschäden. Dort ist es passiert, dass es teilweise 60 Prozent Ernteentfall gab; in niederen Lagen zum Beispiel bis zu 10 Prozent.

Da musste man ausgleichen: Der eine hatte Wein, der andere hatte keinen. Und da war diese Flexibilitätsgrenze – 20 Prozent hinauf oder hinunter – für viele Weinbauern eine Sache, wo sie gesagt haben, das ist etwas sehr Gutes – auch die Südsteirer.

Man muss sich das Gebiet dort so vorstellen, dass es Hagelschäden gibt. Diese Hagelschäden ziehen sich ungefähr 800 Meter bis 1 Kilometer durch. Auf der einen Seite sind die Rebstöcke intakt, auf der anderen Seite sind sie tot. – Wie kann man dem begegnen? Das war eine wichtige Geschichte.

Etwas ganz Besonderes – das freut mich für den Kollegen Rosenkranz – war das Verbrennen, das Verbrennen nicht nur in schwierigen Höhenlagen, sondern es geht auch darum, wenn man im Februar und März verbrennt, dann ist man auch sehr viele Schädlinge los, wenn man sie einhäckselt oder mulcht, dann sind diese Schädlinge drinnen und befallen den Rebstock. Also auch das ist eine sehr große Hilfe für uns im Süden. – Das ist die eine Geschichte, die hier zu ergänzen war.

Ein zweites Problem, das vielleicht auch mit dem Wein zu tun hat, ist eine südsteirische Geschichte. Es gibt bei uns die Geschichte der sogenannten Doppel­besitzer nach dem Gleichenberger Abkommen. Das Gleichenberger Abkommen hat es 1952 ungefähr 50 Weinbauern jenseits der Grenze erlaubt, ihre kleinen Landstriche zu bewirtschaften. Da geht es um 50 Hektar; nicht dass man meint, das sei riesig. Auf der anderen Seite konnten auch Jugoslawen auf der österreichischen Seite ihre bewirtschaften. (Ruf: Slowenen! – Abg. Dr. Rosenkranz: 1953 hat es keine Slowenen dort gegeben!)

Mit diesem Abkommen 1952 durch Dr. Gruber und dem Vertreter Jugoslawiens wurde es ermöglicht, dass die Weinbauern mit Grenzkontrollen gewisse Mengen von Trauben aus ihren kleinen Rieden hier in Österreich zu Wein verarbeiten durften. – Das war das Problem. Natürlich hat sich auch der slowenische Staat damit einverstanden erklärt.

Ab jetzt, ab 2013, wurde den Weinbauern angedroht, dass sie das nicht mehr dürfen, denn mit 2015 gibt es ein neues Gesetz, und dieses neue Gesetz besagt Folgendes: Jeder eingeführte Wein aus Slowenien gilt als slowenische Traube, und alles, was gepresst wird, ist EU-Wein, aber nicht mehr der zuvor angesprochene Wein mit dem Prädikat top, der Steiermark-Flasche und gleichzeitig dem österreichischen Prüfsiegel.

Unser Antrag geht dahin, diese Weinbauern zu unterstützen. Ich bringe daher folgen­den Antrag ein:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Josef A. Riemer, Dr. Walter Rosenkranz, Kolleginnen und Kollegen betreffend Beibehaltung des Gleichenberger Abkommens und Sicherung der Rechte von Doppelbesitzern

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Der Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft wird aufgefordert, alle notwendigen Maßnahmen zu ergreifen, um das Gleichenberger


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