Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll216. Sitzung / Seite 288

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im Prinzip kein Zurück zum Untersuchungsrichter geben kann. Und noch mehr hat es dann der Untersuchungsausschuss gezeigt und die Meinung der Experten, von denen ich jetzt einige zitieren darf.

Die haben zum Beispiel Folgendes gesagt: Kontrollrechte müssten verstärkt werden. Richter sollten eventuell eine stärkere Rolle bekommen. Die Kommunikation zwischen den einzelnen Ebenen sollte verbessert werden. Sie haben aber auch gesagt, die Reform habe klar zur Rechtsstaatlichkeit beigetragen. Es gebe jetzt eine klare Rechts­ordnung und einen klaren Instanzenzug. Und klar ist auch, haben sie gesagt, dass die Reform mehr Rechtsschutz gebracht hat.

Kritisiert wurde wieder, dass die Bestellung der Sachverständigen klarer werden müsste. Aber insgesamt sei die Reform durchdacht, habe holprig begonnen, funktio­niere aber immer besser.

Ich glaube, das ist auch der Sukkus, den man zusammenfassend präsentieren kann: dass nämlich – und das haben die Diskussionen gezeigt – das neue System nach Anfangsschwierigkeiten nunmehr wirklich gut funktioniert und auch außer Streit steht.

In diesem Entschließungsantrag, den wir heute ebenfalls beschließen, wird auch klar ausgeführt, welche Änderungen hier vorgenommen werden sollen.

Es werden dann diese Änderungen sicherlich zu einer Qualitätsverbesserung dieser Strafprozessreform führen, wie man vielleicht auch insgesamt feststellen kann, dass schon jetzt das Vertrauen der Bevölkerung in die Justiz – möglicherweise auch durch diese Reform – zugenommen hat.

In diesem Sinn bitte ich um Beschlussfassung. – Danke. (Beifall bei der ÖVP.)

22.13


Präsident Fritz Neugebauer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Dr. Jarolim. – Bitte.

 


22.13.59

Abgeordneter Dr. Johannes Jarolim (SPÖ): Herr Präsident! Frau Bundesminister! Ich kann nur an meinen Vorredner anschließen: Es ist eine Evaluierung gewesen, wie die neue Strafprozessreform greift, wo sie ihre Schwächen hat. Wir haben gesehen, dass im Zusammenspiel zwischen der Polizei und der Justiz nach wie vor erhebliche Probleme in der Kommunikation bestehen. Die Staatsanwaltschaft sollte ja jetzt Leiterin des Verfahrens sein. Leider gibt es in knapp 58 Prozent der Verfahren vor dem Landesgericht und in 86 Prozent der Verfahren vor dem Bezirksgericht keine hin­reichende Kontaktaufnahme zwischen der Exekutive und der Staatsanwaltschaft, was natürlich die Leitungsmöglichkeit der StA verunmöglicht.

Es gibt immer wieder Beanstandungen, dass die Staatsanwaltschaft nicht ent­sprechend nachvollziehbare Verfügungen trifft, insbesondere Verfahren einstellt, jetzt auch im Wechselspiel mit der Exekutive. Da soll in Zukunft mit einer Begründung gearbeitet werden. Es soll also hier eine Begründungsverpflichtung geben.

Die Verteidiger werden in 70 Prozent der Fälle nicht beigezogen bei der ersten Kontaktaufnahme bei der Polizei, wobei der Eindruck entsteht, dass die jeweiligen beamtshandelten Personen sich über die Rolle und die Notwendigkeit der Verteidigung nicht im Klaren sind. Da soll nachgearbeitet werden, und auch bei den Opfern soll es zukünftig eine bessere Vertretung geben.

Eine Fülle von Vorschlägen, die es umzusetzen gilt. Ich glaube, wir sind da auf einem sehr guten Weg, und wir freuen uns daher auf den Beschluss. – Danke. (Beifall bei der SPÖ.)

22.15

 


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