Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll216. Sitzung / Seite 289

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Präsident Fritz Neugebauer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Dr. Hübner. – Bitte.

 


22.15.48

Abgeordneter Dr. Johannes Hübner (FPÖ): Herr Präsident! Frau Ministerin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Auch wir werden überall zustimmen, allen Berichten und Anträgen des Ausschusses.

Eine Bemerkung nur zu dem, was der Kollege auch gesagt hat: Eine Schattenseite darf man natürlich nicht übersehen, und das ist, dass in einem für den betroffenen Menschen so wichtigen Abschnitt wie dem Vorverfahren zu einer strafrechtlichen Hauptverhandlung der richterliche Schutz jetzt auf ein Minimum reduziert wird. Wir haben eine letztendlich weisungsgebundene Behörde statt des weisungsfreien, unab­setzbaren und unversetzbaren Richters. Und das ist natürlich schon eine bedeutende Verschlechterung.

Wir haben zwar den Rechtsschutz, wir haben diese Mittel des Einspruchs und der Beschwerde, aber wie auch der Bericht sagt, ist das faktisch totes Recht. Das wird kaum angewendet, weiß ich auch aus der Praxis. Das ist ähnlich wie der Einspruch gegen die Anklageschrift. Theoretisch gibt es hier die Kontrolle durch die Gerichte, faktisch findet das nicht statt, weil die Erfolgsaussichten gegen null sind. Es wird solchen Einsprüchen nicht stattgegeben. Der erfolglose Rechtszug führt dann zu einer Entscheidung, die quasi als Vorverurteilung angesehen wird. Denn in den Begründun­gen dieser ablehnenden Entscheidungen über Beschwerden und Einsprüche stehen oft Dinge drinnen, die dann eins zu eins ins Urteil einfließen. Daher hüten sich die Leute davor.

Diese Schwachstelle müssen wir im Auge behalten und bei allfälligen Reformen hier ansetzen. – Danke. (Beifall bei der FPÖ.)

22.17


Präsident Fritz Neugebauer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Mag. Stein­hauser. – Bitte.

 


22.17.37

Abgeordneter Mag. Albert Steinhauser (Grüne): Sehr geehrte Damen und Herren! Wir werden allen drei Tagesordnungspunkten zustimmen. Wir haben in mehreren Sitzungen im Unterausschuss zur Reform der Strafprozessordnung diskutiert. Ich glaube, das Ergebnis ist relativ klar: Die große Architektur passt. Bei den kleinen Punkten gibt es Nachbesserungsbedarf. Auch die anderen Gesetze, die wir heute ändern, finden unsere Zustimmung.

Frau Justizministerin, das verschafft mir den Luxus, dass ich meine Redezeit den letzten zehn Tagen widmen kann, denn ich glaube, wir haben im Parlament einiges nach­zubesprechen.

Am 26. Juni, also letzte Woche, ist bekannt geworden, dass ein 14-jähriger Jugend­licher in Untersuchungshaft in der Josefstadt mit einem Besenstiel vergewaltigt worden ist. Ein furchtbarer Fall, der eine Serie an Pleiten Ihrerseits ausgelöst hat, für die man sich fast fremdschämen muss.

Das hat begonnen im „Mittagsjournal“ am 26. Juni. Da haben Sie sich zur Aussage hinreißen lassen: Die Gefängnisse sind halt kein Paradies. – Als ob das Paradies schon verwirklicht wäre, wenn man die Sicherheit hat, nicht vergewaltigt zu werden. Eine unglaubliche Aussage, die an Zynismus nicht zu überbieten ist! (Beifall bei den Grünen sowie des Abg. Grosz.)

 


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