Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll216. Sitzung / Seite 298

HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite

bleiben wir bei § 21 Abs. 1 oder 2, was ja auch die riesigen Kosten für Sie oder für das Haus oder für den Vollzug in Wirklichkeit verursacht. Dieser Thematik muss man sich stellen!

Ich würde Sie wirklich einladen – bitten, wenn Sie wollen –: Versuchen wir gemeinsam, auch wenn diese Frage schwierig zu lösen ist, das in der nächsten Gesetz­gebungs­periode anzugehen! Schauen wir uns das an, auch die Frage nach dem Sinn; denn wenn das Einsperren irgendeinen Sinn ergibt, dann soll man ja jemanden besser heraus­kriegen nach der Strafe, wenn wir irgendeinen Resozialisierungsbeitrag leisten wollen. Sonst hat man ja nur die Kosten, sonst müsste man ja das Ganze hinterfragen. Von der Menschlichkeit und der Humanität, glaube ich, brauche ich nichts zu sagen, denn das sehen wir ohnehin gleich.

Also die Einladung, die Bitte, das wirklich anzugehen, auch in der nächsten Gesetz­gebungsperiode, mit allen Schwierigkeiten. Ich weiß schon, dass das alles etwas kostet. Aber ich glaube, wir kennen die Situation. Wenn wir schon darüber reden, glaube ich, sollten wir offen und ehrlich sein, ohne dass man sich da gegenseitig angeht. Man sollte ganz einfach der Sache verpflichtet die Dinge auf den Tisch legen! – Dazu würde ich Sie herzlich einladen und darum bitten. (Beifall bei SPÖ und ÖVP.)

22.49


Präsident Fritz Neugebauer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Lausch. – Bitte.

 


22.49.35

Abgeordneter Christian Lausch (FPÖ): Herr Präsident! Frau Bundesministerin! Hohes Haus! Die Diskussion hat mich natürlich jetzt auch veranlasst, hier Stellung zu nehmen. Ich kann meinem Vorredner schon in einigen Punkten beipflichten – natürlich, er kennt sich da schon aus in der Materie, das war ja sein Job.

Die Problematik, Frau Bundesministerin, wenn ich das so sagen darf, in der Josef­stadt  das wissen Sie aber ohnehin genau , das ist die dünne personelle Decke. Und die Hauptproblematik ist, dass man das Jugendgericht dort integriert hat. Um die Örtlichkeit geht es gar nicht, das ist der zweite Teil. Nur was dort natürlich nicht funktioniert, ist, dass das Department Jugend, wie es ja richtig heißt, dort sehr gut betreut, auch gut untergebracht ist. Zu den Einschlusszeiten, Kollege Steinhauser, das kann ich nicht nachvollziehen, dass die Jugendlichen so lange im Einschluss sind. Das stimmt so nicht. Das kann man so nicht stehen lassen. (Abg. Mag. Steinhauser:  Erwachsenen!)

Aber eines ist einmal klar: Das Jugendgericht in Wien, Department Jugend in der Josefstadt, hat kein eigenes Budget, wird billigst geführt, und wenn die Personal­vertretung Personal fordert, auch Wachepersonal, hat es die letzten Jahre  auch von Ihren Vorgängerinnen; da ist es jetzt billig, zu sagen, Sie tragen da die Verantwortung, das wäre nicht in Ordnung aus meiner Sicht  immer geheißen: nicht leistbar, für das haben wir kein Geld, das geht nicht, das wird schon. Man hat immer geschaut, dass das so irgendwie läuft, und irgendwie ist es immer gelaufen.

Eines muss ich schon auch bestreiten, es ist jetzt auch schon immerhin fast 25 Jahre mein Job: Ich muss auch sagen, dass es beim alten Jugendgerichtshof in der Rüden­gasse keine Übergriffe und gar nichts gegeben hat und dass das dort der Himmel auf Erden war, das ist nicht richtig. Das muss man auch sagen. Aber dort hatte man einen eigenen Anstaltsleiter, ein eigenes Budget, es war eine eigene Anstalt. Das kann man auch machen, was man sagt, dass man sparsam sein will in der Josefstadt. Aber man muss zugestehen, dass man sagt, weg von der größten Justizanstalt, die ja schon, wie der Vorredner richtig gesagt hat, jahrzehntelang Überbelag hat, jahrzehntelang zu


HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite