Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll216. Sitzung / Seite 301

HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite

Präsident Fritz Neugebauer: Wir kommen zu den Punkten 38 bis 40 der Tages­ordnung, über welche die Debatte unter einem abgeführt wird.

Wir gehen in die Debatte ein.

Zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Dr. Hübner. 4 Minuten Redezeit. – Bitte.

 


22.57.17

Abgeordneter Dr. Johannes Hübner (FPÖ): Herr Präsident! Frau Minister! Sehr geehrte Damen und Herren! Liebe Kollegen! Also bei diesem Punkt ist die Harmonie nicht mehr ganz so groß wie bei den vorangegangenen sechs Punkten. Wo stehen wir? – Wir haben im Jahr 2009 die eingetragene Partnerschaft vulgo Homo-Ehe beschlossen und dabei ausdrücklich verschiedene Dinge nicht mit beschlossen, darunter auch die Adoption durch gleichgeschlechtliche Paare, sowohl die Stiefkind-, Fremd-, als auch die Sukzessivadoption ausgeschlossen.

Das wurde damals auch diskutiert, begründet. Der Souverän, der Volksvertreter hat gesagt: wollen wir nicht. Das ist auch ein wesentlicher Punkt unserer gesellschaftlichen Ordnung, unserer zivilrechtlichen Ordnung, der bürgerlich-rechtlichen Ordnung. Und da haben wir gesagt, das wollen wir nicht.

Dann hat sich ein lesbisches Paar darüber beschwert, dass man es ihm verweigert, das Kind, das eine der beiden Damen in die Ehe eingebracht hat, gegen den Willen des leiblichen Vaters zu adoptieren und damit den leiblichen Vater zu verdrängen als Vater, denn man kann bei uns nicht zwei Väter und zwei Mütter haben, sondern wenn eine Adoption genehmigt wird, dann verdrängt sie das Verhältnis zum bisherigen Vater oder zur bisherigen Mutter.

Gut, jetzt kann man einmal sagen, die bisherige Lage passt mir nicht oder passt mir schon. Ich kann mich ja beschweren darüber, aber es ist die Entscheidung des Parlaments und damit des österreichischen Volkes, vertreten durch uns.

Jetzt entscheidet darüber der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte, ein politisch besetztes internationales Gericht, das sich in der Vergangenheit sehr gerne selbst legislative Kompetenzen angemaßt hat, unter dem Mantel der Urteils­begründung. Auch da wurde gesagt, das verletzt angeblich die Privatsphäre, das Recht auf sexuelle Selbstbestimmung und so weiter, und daher sagen wir, Österreich muss den entschädigen, denn die Lage in Österreich, wie sie jetzt ist, dass die Adoption verweigert wurde, das akzeptieren wir nicht.

Jetzt kann man verschiedene Dinge machen. Man kann so vorgehen wie wir: Man hupft quasi, und – zack! – macht man schon das, was der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte will. Wir sind nicht der Meinung, dass das gescheit ist. Oder man kann es so machen, wie es etwa die Italiener gemacht haben in einer vergleichbaren Situation vor drei Jahren, als dieser Gerichtshof beschlossen hat, dass es rechtswidrig beziehungsweise eine Verletzung der Menschenrechtskonvention ist, in Schulklassen Kruzifixe aufzuhängen – ein klassischer Eingriff in die bürgerlich-rechtliche und verwaltungsrechtliche Ordnung eines Landes, eine klassische Verletzung, meiner Ansicht nach, der Kompetenzen dieses Gerichtes.

In Italien hat es einen Aufschrei gegeben. Die Regierung hat protestiert. Man hat sogar hinter den Kulissen in Aussicht gestellt, dass das das Ende der Mitgliedschaft Italiens im EGMR-System ist, möglicherweise sogar im Europarat. Was ist geschehen? – Flugs wurde diese Entscheidung geändert. Ein verstärkter Senat hat diese Entscheidung aufgehoben, und seither hängen die Kreuze wieder.

Das ist auch etwas, was ich mir als Volksvertreter eigentlich von unseren Regierenden und auch von meinen Kollegen erwarte, dass wir sagen, wir sind hier die Legislative


HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite