Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll216. Sitzung / Seite 338

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Ich habe aber den Ausführungen der Vorredner doch auch entnommen, dass wir eigentlich gar nicht mehr wählen müssen! Denn wenn ich höre, dass Frau Minister Karl im Amt bleibt, oder wenn du, liebe Kollegin Cortolezis-Schlager, meinst, auch Minister Töchterle bleibt im Amt, dann frage ich mich, warum wir wählen gehen, wenn ohnehin schon alles fix ist. Vielleicht gibt es ja doch noch irgendwo Bewegung! (Zwischenruf des Abg. Hörl.) Aber gute Minister können durchaus auch bleiben; die Frage ist, ob er das ist.

Die MedUni Linz ist angesprochen worden. Auch das soll durch dieses Gesetz ermöglicht werden. Der Gedanke ist gut, aber bemerkenswert ist, dass dieses Thema MedUni Linz immer vor Wahlen kommt. Seit vielen Jahren hören wir das; ich glaube es erst dann, wenn sie wirklich geschaffen worden ist. Aber es kann ja wohl nicht sein, dass wir ein Gesetz brauchen, um eine MedUni durchzusetzen! Da geht es einfach um die Frage der Finanzierung, und die ist noch nicht ausgestanden. Es kann nicht sein – Kollege Grünwald hat das auch angesprochen – , dass der Bund das alleine finanziert oder, wie in Oberösterreich, dann auch die Gemeinden herangezogen werden. Die Gemeinden beschweren sich inzwischen auch schon, dass die Finanzierung so nicht stattfinden kann.

Also nur zu sagen: MedUni ist gut, ist wichtig, ist richtig!, reicht nicht; man muss dann auch B sagen, nämlich, wer das Ganze finanziert.

Zum Gesetz selbst ist anzumerken, dass das eine reine „Lex Innsbruck“ ist, wo man versucht, die MedUni Innsbruck mit der Uni Innsbruck zu vereinen, und dagegen gibt es auch massiven Widerstand. Ich denke, dass man damit die Autonomie letztlich auch aushöhlen wird und die MedUni das gar nicht will.

Daher ist eine Frage zu stellen, die Kollegin Karin Hakl bereits gestellt hat, als sie gemeint hat, die Wiedervereinigung wäre ja nicht unbedingt erstrebenswert. Dazu gibt es auch entsprechende Stellungnahmen, wenn etwa die MedUni Wien in ihrer Stel­lung­nahme zum Gesetz meint, es handle sich um eine Gesetzesnovelle, die niemand braucht, weil auch der Vorteil nicht erkennbar ist. Zum Beispiel ist auch in der sogenannten wirkungsorientierten Folgenabschätzung nicht klar ersichtlich, welche qualitativen und quantitativen Vorteile für das Studienangebot da dazukommen. – Das weiß man nicht, und auch die Kosten sind nach wie vor offen.

Daher sagen wir, das ist eigentlich sehr unausgegoren, nicht durchdacht, nur eine „Lex Innsbruck“ und daher zum jetzigen Zeitpunkt jedenfalls abzulehnen. (Beifall beim BZÖ.)

1.01


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Nun gelangt Herr Bundesminister Dr. Töchterle zu Wort. – Bitte.

 


1.01.26

Bundesminister für Wissenschaft und Forschung Dr. Karlheinz Töchterle: Sehr geehrte Frau Präsidentin! Hohes Haus! Wir haben hier eine Novelle des Universitäts­gesetzes vorgelegt, die zuerst einmal, was die Möglichkeit von Fusionen von Uni-versitäten anlangt, dem Regierungsprogramm entspricht. – Dort wird davon ge-sprochen, dass man Synergien und Kooperationen nützen und herbeiführen soll, bis hin zu Fusionen von Universitäten. Solche Zusammenlegungen von Universitäten sind ein internationaler Trend, das kann man in Dänemark sehen, das kann man in Deutschland sehen, das kann man in Frankreich sehen und auch in anderen Ländern.

Der Grund liegt darin, dass im Universitätsbereich in manchen Fällen eine Fusion oft zur notwendigen kritischen Größe führt – es gibt viele Konstellationen, wo eine gewisse Größe von Vorteil, ja eine Voraussetzung für hohe Qualität ist. Fusionen drängen sich


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