Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll216. Sitzung / Seite 337

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Landeskrankenhauses Linz finanziert. Das ist voll verständlich. Aber ist das im Sinne eines ordentlichen Kaufmannes? – Ich sage einmal: Nein!

Dann noch etwas, was einen Wissenschaftsminister interessieren sollte: Jetzt steht da groß drin, 30 Prozent Forschung sollte in der Dienstzeit möglich sein, in der Dienstzeit des wissenschaftlichen Personals, also der Ärzte. Was sind 30 Prozent? – Das sind 12 Stunden der Normalarbeitszeit. Wer glaubt, dass man sich in 12 Stunden Normal­arbeitszeit auch nur irgendwo in einem Ranking platzieren kann? – Das ist lächerlich! Niemand redet darüber.

Ich finde, es ist gut begründet, wenn wir diesem Gesetz nicht zustimmen, weil es überhastet ist, unseriös, gegen den Willen vieler Leute und vor allem ohne Diskussion. – Danke. (Beifall bei den Grünen sowie des Abg. Markowitz.)

0.56


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Mag. Kuntzl. – Bitte.

 


0.56.52

Abgeordnete Mag. Andrea Kuntzl (SPÖ): Sehr geehrte Damen und Herren! Herr Bundesminister! Auch im Wissenschaftsausschuss ... (Ruf bei der SPÖ: Diesmal ohne Brille?) Diesmal geht es ohne Brille, ja.

Auch im Wissenschaftsausschuss wird sich offensichtlich vieles verändern. Es haben sich viele Kolleginnen und Kollegen heute verabschiedet, auch Kollegin Cortolezis-Schlager. Ich möchte mich bei dir sehr herzlich für die Zusammenarbeit in den letzten Jahren bedanken und dir für deine berufliche und persönliche Zukunft alles, alles Gute wünschen! Du bist und bleibst ein politischer Mensch, und ich bin sicher, dass wir in dem einen oder anderen Zusammenhang sicher von dir hören werden und vielleicht auch wieder miteinander zu tun haben werden. (Beifall bei SPÖ und ÖVP.)

Wir beschließen heute die rechtliche Grundlage für Maßnahmen, die an zwei Uni­versitätsstandorten diskutiert werden: für die Zusammenlegung von Universitäten, wie sie in Innsbruck diskutiert wird, für die Einrichtung einer medizinischen Fakultät, wie sie in Linz diskutiert wird. Wir schaffen einmal die Voraussetzungen. Natürlich ist wichtig, dass an den Standorten sinnvolle Lösungen gefunden werden, dass sich zwei Univer­sitäten wirklich einigen und hier einen sinnvollen Vorschlag machen, der dann auch entsprechend pragmatisch zu entscheiden ist.

Was uns sehr wichtig war, ist – und das ist in dem jetzigen Gesetz sichergestellt –, dass es weiter in der Kompetenz des Gesetzgebers bleiben wird, zu definieren, wie viele Universitätsstandorte und wo es Universitätsstandorte in Österreich geben wird, daher wird auch die Zusammenlegung von Universitäten in der Kompetenz des Gesetzgebers bleiben.

Es sind offenbar noch einige Fragen zu klären, was die medizinische Fakultät in Linz betrifft. Aber da ist man offensichtlich auf einem guten Weg. Heute jedenfalls werden die entsprechenden gesetzlichen Rahmenbedingungen geschaffen. (Beifall bei der SPÖ.)

0.58


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Mag. Wid­mann. – Bitte.

 


0.59.00

Abgeordneter Mag. Rainer Widmann (BZÖ): Frau Präsident! Hohes Haus! Auch ich bedanke mich bei Kollegin Cortolezis-Schlager für die gute Zusammenarbeit und die fairen, guten Gespräche, die wir geführt haben. Ich wünsche ihr alles Gute!

 


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