Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll216. Sitzung / Seite 339

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aber auch aus anderen Gründen auf beziehungsweise sollten sie zumindest möglich sein.

Das ist der Zweck dieser Novelle: Fusionen zu ermöglichen, und zwar, sie in zwei Formen zu ermöglichen, nämlich einerseits dadurch, dass Universitäten selbst initiativ werden können, und andererseits – was ja selbstverständlich ist und nie Gegenstand einer Kritik sein kann –, indem natürlich jeder Minister versuchen kann, ein ent­sprechendes Gesetz im Parlament zu beantragen und durchzubringen. Auch das ist ganz selbstverständlich vorgesehen.

Wir regeln dann aber auch einige Details, wie eine solche Zusammenlegung vonstat­tengehen sollte, wann es möglich ist, sie zu machen.

Wir regeln aber vor allem auch – und das ist der zweite Teil dieses Gesetzes – die Möglichkeit, medizinische Fakultäten zu schaffen. Das kann man als „Lex Linz“ inter­pretieren, das ist es aber nicht. Wenn zum Beispiel eine Medizinische Universität mit einer anderen zusammengeht, dann braucht es eben entsprechende Regelungen.

All das, glaube ich, ist sinnvoll, ist stimmig, und es ist auch an der Zeit, dass man es macht.

Eine zweite Vorlage, die heute zum Beschluss ansteht, ist das Bildungsabkommen zwischen Österreich und Brasilien. Ich war vor einigen Wochen in Brasilien und habe dort dieses Abkommen vorbereitet. Brasilien, das wissen wir alle, ist ein sehr aufstrebender Staat in Südamerika. Wir haben mit ihm sehr gute Handelsbezie­hun­gen – er ist der größte Wirtschaftspartner Österreichs in Südamerika –, und vor allem: Brasilien hat großes Interesse daran, seine Studierenden mobiler zu machen und sie ins Ausland zu schicken, und Österreich ist da – das ist mir mehrfach gesagt worden – ein begehrter Partner. Deswegen ist es gut, wenn wir hier ein entsprechendes Abkommen beschließen. Diese Punkte stehen an.

Ich möchte am Schluss dieser Legislaturperiode und am Schluss meiner Kooperation mit dem Hohen Haus in dieser GP allen danken, die hier mit mir kooperativ zusammengearbeitet haben. Vor allem möchte ich mich bei dir, liebe Katharina Cortolezis-Schlager, bedanken: Die Zusammenarbeit mit dir war exzellent, konstruktiv. Ganz, ganz herzlichen Dank dafür!

Ich glaube, wir haben im Sinne des Mottos viribus unitis gemeinsam auch einiges weitergebracht: vom Hochschul-Qualitätssicherungsgesetz über das PädagogInnen­gesetz bis zu vielen anderen wichtigen Neuerungen.

Darüber bin ich froh und dafür meinen herzlichen Dank. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der SPÖ.)

1.05


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Franz. – Bitte.

 


1.05.41

Abgeordnete Anna Franz (ÖVP): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Herr Minister! Hohes Haus! Ich habe noch einen Antrag einzubringen, nämlich den Abänderungsantrag der Abgeordneten Mag. Katharina Cortolezis-Schlager, Mag. Andrea Kuntzl, Kolleginnen und Kollegen zum Bericht des Wissenschaftsausschusses über die Regierungsvorlage 2435 der Beilagen: Bundesgesetz, mit dem das Universitätsgesetz 2002 geändert wird, 2452 der Beilagen. – Ich habe gesehen, dass dieser Antrag bereits ausgeteilt ist, des­halb erläutere ich kurz die Eckpunkte:

Es geht um die Berücksichtigung der Eignung der herangezogenen Bediensteten, um die Befassung des Senates mit der Vereinbarung zwischen der Universität und dem


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