Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll217. Sitzung / Seite 141

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persönlichen Haftung unterwirft und in dem Ausmaß der persönlichen Haftung in Relation zum Kompetenzbereich steht.“

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Meine sehr geehrten Damen und Herren, das ist ein guter, wichtiger und richtiger Vorschlag in die richtige Richtung, und ich bitte Sie um Ihre Unterstützung. – Danke. (Beifall beim Team Stronach.)

15.51


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Der soeben eingebrachte Entschließungsantrag ist ausreichend unterstützt und steht mit in Verhandlung.

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

Entschließungsantrag

§ 55 GOG-NR

des Abgeordneten Ing. Robert Lugar Kollegin und Kollegen betreffend Politikerhaftung

eingebracht im Zuge der Debatte zur Dringlichen Anfrage zum Thema: „Für Sauberkeit, Aufklärung und einen moralischen Neustart“

In Österreich sind alle geschäftlichen Unternehmungen für sämtliche Berufsgruppen gesetzlichen Regelungen unterworfen. Für Geschäftsführer und Zeichnungsberechtigte privater und öffentlicher Unternehmen sind spezifische Verantwortlichkeiten und Haf­tungen vorgesehen, die von der Justiz rigoros eingefordert und bei Zuwiderhandeln vehement verfolgt werden. Diese Haftungen und Verantwortlichkeiten reichen bei Vorsatz und Fahrlässigkeit auch bis in den privaten Bereich hinein.

Politiker/innen, insbesondere Mitglieder von Bundes-, Landes- und Stadtregierungen, entscheiden oft über den Einsatz von Steuermittel in Milliardenhöhe ohne vergleich­baren spezifischen persönlichen Haftung zu unterliegen. Für Politiker/innen gelten die Bestimmungen eines ordentlichen Kaufmannes nicht und werden von diesen auch offensichtlich nicht gelebt.

Den Schaden, den Politiker/innen über Inkompetenz und Fehlentscheidungen bis hin zur Fahrlässigkeit bereits verursacht haben und laufend verursachen, geht ausschließ­lich zu Lasten der Steuerzahler/innen. Den Verursachern, nämlich den verantwort­lichen Politikern/innen, wird keine Privathaftung zugemessen. Dies ist eine eklatante Ungleichbehandlung gegenüber allen Unternehmer/innen in Österreich.

Aus diesem Grund stellen die unterfertigten Abgeordneten nachstehenden

Entschließungsantrag

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung, insbesondere die Justizministerin, wird aufgefordert, dem Nationalrat einen Gesetzesentwurf zuzuleiten, der politische Funktions- und Mandats­träger/innen auf allen Ebenen der politischen Behörden und Verwaltung einer per-


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