Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll217. Sitzung / Seite 160

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gesetzes anzuwenden sind, soweit nichts anderes bestimmt wird. Nach dem Aktien­recht hat daher das Direktorium die Nationalbank in eigener Verantwortung so zu leiten, wie es das Wohl des Unternehmens unter Berücksichtigung der Interessen der Aktionäre und der Arbeitnehmer sowie des öffentlichen Interesses erfordert.

Im § 70 Aktiengesetz und im § 35 Notenbankgesetz ist das dezidiert angeführt und kann nicht geändert werden, soweit keine ausdrücklichen gesetzlichen Weisungs­befugnisse staatlicher Organe eingeräumt sind.

Ich habe keine Weisungsbefugnis gegenüber der Notenbank; und aufgrund dieser eingeschränkten Ingerenzmöglichkeiten der Bundesministerin für Finanzen auf die Nationalbank kann die Tätigkeit der Nationalbank nur insoweit direkter Gegenstand einer Interpellation sein, als die Nationalbank hoheitlich tätig wird – und hoheitlich ist es bei ihren Seminarinfrastrukturen und Sporteinrichtungen für ihre Mitarbeiter nicht.

Sie sehen daher, meine sehr verehrten Damen und Herren, ich kann gar nicht anders, als Sie darauf hinzuweisen, dass diese Fragen an den Gouverneur zu richten sind, und zwar im Rahmen des Finanzausschusses, wo wir regelmäßig Aussprachen mit der Führungsspitze der Notenbank haben. (Zwischenrufe der Abgeordneten Mag. Kogler und Scheibner.) Sie hätten seit April Zeit gehabt, diese Fragen dorthin zu richten. Das muss ich Ihnen leider hier und heute mitteilen. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der SPÖ.)

Ich habe daher pflichtgemäß und unter Beachtung der Verfassungsgesetze, die Sie hier im Hohen Haus beschlossen haben, unter Einhaltung der Grenzen, die im Hohen Haus festgelegt worden sind, mitgeteilt, dass Ihre Anfrage kein Gegenstand der Vollziehung durch das Ministerium für Finanzen ist. Wir haben diesbezüglich auch ein Rechtsgutachten des Verfassungsdienstes im Bundeskanzleramt eingeholt, um sicher zu sein, dass diese Rechtsposition die richtige und korrekte ist.

Ich darf Sie daher an den Ausschuss für Finanzen verweisen und bitten, Ihre Fragen dort zu deponieren. – Danke. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der SPÖ.)

16.52


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Als nächster Redner ist Herr Abgeordneter Podgorschek zu Wort gemeldet. Ich weise darauf hin, dass ab nun die Redezeit mit 5 Minuten beschränkt ist. – Bitte.

 


16.52.42

Abgeordneter Elmar Podgorschek (FPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Frau Bundesministerin! Sie haben natürlich geflissentlich vergessen zu erwähnen, dass ich diese Fragen am 26. April gestellt habe. Ich habe diese Antworten damals durchaus vernommen und habe auch im Finanzausschuss Herrn Gouverneur Nowotny natürlich diesbezüglich angesprochen. Aber die Antworten waren so unbefriedigend, dass ich im Grunde genommen jetzt wieder genauso unwissend bin wie damals; denn Herr Gouverneur Nowotny hat kein Interesse daran, da für Aufklärung zu sorgen. (Abg. Neubauer: Genau wie beim Linzer !)

Meine Frage, Frau Bundesministerin, ist folgende: Soviel ich weiß, ist ja die National­bank zu 100 Prozent Eigentum des Bundes. Sie sind die Vertreterin des Eigentümers, bestellen die Aufsichtsorgane und können mit diesen Aufsichtsorganen ja durchaus auch auf die Nationalbank Einfluss nehmen. Aber wenn Sie nichts anderes tun, als Personen zu entsenden, die mehr oder weniger Teil dieses Systems sind und dort auch Privilegienritter sind, dann kann man nicht erwarten, dass sich dort letzten Endes irgendetwas ändert. (Beifall bei der FPÖ.)

Da tragen Sie auch Verantwortung, denn Sie müssen Personen entsenden, die dort das Interesse haben, die Interessen der Republik, des Steuerzahlers, des Wählers, der


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