Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll219. Sitzung / Seite 53

HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite

Kassation der genannten Bestimmung aus der Stmk. Gemeindeordnung und sowohl den Gemeinderat als auch das Land verpflichtende Volksabstimmungen vor Gemein­defusionen zum Gegenstand hatte.

Interessanterweise wurde im Regierungsprogramm aus dem Jahre 2008 beim Kapitel „Leistungsfähiger Staat Abschnitt A) Vorrangig umsetzbare Verfassungsreformen, Teil 2. Gemeinden und interkommunale Zusammenarbeit“, genau das zwischen SPÖ und ÖVP vereinbart, was die Gemeindeinitiative fordert: „Bestandsgarantie für Gemein­den und Städte durch verpflichtende Volksabstimmungen und Entfall der verfassungs­gesetzlichen Grundlage für die Bildung von Gebietsgemeinden“

Die Gemeindeinitiative hat sich in Offenen Briefen nicht nur an alle Fraktionen des Nationalrates sondern auch an den Bundes- wie auch Vizekanzler gewandt und ersucht, diesen offenen Punkt des Regierungsprogramms im Parlament mit zu be­schließen.

In Anbetracht dieses Hilferufes freuen sich die unterzeichnenden Abgeordneten, die Interessen der steirischen Bevölkerung vertreten zu können; sie stellen daher den nachfolgenden

Entschließungsantrag

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung wird aufgefordert, dem Nationalrat ehestmöglich einen Geset­zes­entwurf vorzulegen, der die Ebene der Gemeindeverwaltung neu regelt und hiezu insbesondere folgende Punkte enthält:

1. Bestandsgarantie für die Gemeinden und Städte durch verpflichtende Volksabstim­mungen und Entfall der verfassungsgesetzlichen Grundlage für die Bildung von Gebietsgemeinden

2. Derzeit bestehende kleinere Gemeinden sind auf bundeseinheitliche Art und Weise zusammenzulegen; hierbei sollen spezielle topografische Gegebenheiten ent­sprechend berücksichtigt und Zusammenlegungen ausschließlich durch eine autonome, im Ergebnis verpflichtende Entscheidung der von einer Zusammenlegung betroffenen Gemeindebürgerinnen und Gemeindebürger, etwa im Rahmen einer Volksabstimmung auf Gemeindeebene, legitimiert werden.

3. Im Rahmen des Zusammenlegungsverfahrens ist der Rechnungshof begleitend einzubinden.

*****

 


Präsident Fritz Neugebauer: Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Schenk. – Bitte.

 


13.03.59

Abgeordnete Martina Schenk (STRONACH): Herr Präsident! Werte Mitglieder der Bundesregierung! Sehr geehrte Damen und Herren! Liebe Fernsehzuseher! Wir haben jetzt gehört, was direkte Demokratie nicht ist – ich berufe mich ja ungern auf meinen Vorredner, aber hier hat er recht. Wir haben uns auch mit den Vertreterinnen und Vertretern der Gemeindeinitiative in der Steiermark getroffen und über diese Proble­matik auch gesprochen, und wir stehen hier klar auf der Seite jener, die sich nicht zwangsfusionieren lassen wollen, die sich das von Rot und Schwarz in der Steiermark nicht gefallen lassen. Und, meine Damen und Herren, Rot und Schwarz werden dafür


HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite