Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll219. Sitzung / Seite 68

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Auch die Situation der Alleinerzieher ist zweifellos prekär. Sie leisten Schwerstarbeit, indem sie die Kinder versorgen, den Haushalt führen und den Lebensunterhalt bestreiten müssen. Schon 24 % der Alleinerzieher-Haushalte sind arm. Trotzdem müssen sie oft mit zu niedrigen, ausbleibenden oder nicht vollständig gezahlten Unterhaltszahlungen leben. Unterhaltsvorschuss wird erst nach mehreren und teilweise langen Verfahren gezahlt, wodurch es zu Versorgungsengpässen und Notlagen kommt. Daher wollen wir eine generelle Unterhaltsbevorschussung in der Höhe der Mindestkosten für ein Kind im jeweiligen Alter direkt vom Finanzamt, welches dann das Geld – soweit dem anderen Elternteil zumutbar – eintreibt.

Insgesamt bleibt festzuhalten, dass in Österreich ein Modernisierungsprozess im Bereich „Familien“ stattfinden muss. Patchwork ist genauso Familie wie Alleinerzieher und die Familie aus dem Bilderbuch.

Aus den genannten Gründen stellen die unterfertigten Abgeordneten nachstehenden

Entschließungsantrag:

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung wird ersucht, legistische Vorbereitungsmaßnahmen zu treffen, damit in der nächsten Gesetzgebungsperiode rasch Beschlüsse gefasst werden kön­nen, die zum Wohl der Kinder das moderne Familienbild in Gesetzen abbilden und zumindest folgende Kernmaßnahmen beinhalten:

gemeinsame Obsorge als Regelfall statt der Reduktion auf „Besuchs“eltern;

finanzielle Gleichstellung von Kinder aus erster und zweiter Beziehung beim Unterhalt;

Begrenzung der Unterhaltsleistungen mit maximal der Hälfte des Einkommens, Vor­rang für Kinderunterhalt, normales Existenzminium auch für zahlende Eltern;

50 prozentige Absetzbarkeit von Unterhaltleistungen;

generelle Unterhaltsbevorschussung in Höhe des Regelbedarfes des Kindes, Rück­zahlungspflicht nur im Rahmen der Zumutbarkeit.“

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Präsident Fritz Neugebauer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Hagen. – Bitte.

 


13.40.04

Abgeordneter Christoph Hagen (STRONACH): Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren auf der Regierungsbank! Hohes Haus! Die Demokratiereform ist wichtig, und das Thema direkte Demokratie ist dabei ganz wichtig. Wenn man kurz über die Grenze Vorarlbergs hinausschaut, nämlich in die Schweiz, dann weiß man, wie gut direkte Demokratie funktionieren kann.

Meine Damen und Herren, lassen wir die letzten Jahre ein bisschen Revue passieren! Es gab das Thema Volksbegehren, das wurde ein wenig besprochen, also das Begehren des Volkes, der Bürger wurde besprochen, und dann ist es im Rundordner gelandet. – Meine Damen und Herren, so geht man mit dem Wählerwillen, mit dem Bürgerwillen nicht um! Ich glaube, da müssen Sie sich einmal an der Nase nehmen.

2 300 Oppositionsanträge in den verschiedenen Ausschüssen wurden einfach negiert, meine Damen und Herren. Das sind aber nicht bloß Anträge, die sich irgendein Abgeordneter einfallen lässt, sondern das sind Anträge Ihrer Vertreter, meine Damen und Herren vor den Bildschirmgeräten, vor den Fernsehgeräten, das sind Anträge


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