Antrag auf Einsetzung eines Untersuchungsausschusses: politische und rechtliche Verantwortung im Zusammenhang mit der Hypo Alpe-Adria-Bank (4/GO)

Antrag auf Einsetzung eines Untersuchungsausschusses

Antrag der Abgeordneten Mag. Beate Meinl-Reisinger, MES, Kolleginnen und Kollegen auf Einsetzung eines Untersuchungsausschusses zur

Untersuchung der Notverstaatlichung:

1. Aufklärung über den Verhandlungsverlauf des Kaufs der Anteile an der HBInt durch die Republik Österreich, insbesondere über den Zeitpunkt der ersten Kontaktaufnahme zwischen der Bayerischen Landesbank (BayernLB) und dem österreichischen Finanzministerium sowie die Frage, ob eine Insolvenz der HGAA seitens der BayernLB tatsächlich in Betracht gezogen wurde sowie über die Entscheidungsgrundlagen und Risikoabschätzung der Verhandlungspartner auf österreichischer Seite, die zur Entscheidung der Notverstaatlichung der HGAA geführt haben;

2. Aufklärung über die Gestaltung des Aktienkaufvertrags zwischen der Republik Österreich und der BayernLB, insbesondere über die Verantwortlichen der finalen rechtlichen Ausgestaltung und Formulierung sowie über die Aufrechterhaltung von Verbindlichkeiten über 3,1 Mrd. EUR der BayernLB gegenüber der HBInt, den Bestimmungen im Falle einer Aufspaltung oder Veräußerung der Bank sowie den Bestimmungen zu Gewährleistung und Garantie (Abs 5 und 6 des Aktienkaufvertrags);

3. Aufklärung über die Hintergründe der Kündigung von Darlehen und Krediten HGAA durch die BayernLB in Höhe von 1,2 Mrd. EUR im November 2009, die Kenntnis des Finanzministeriums und der Finanzprokuratur hierzu sowie Erwägungen zur Unterbindung dieses Vorgehens nach § 1 EKEG;

4. Aufklärung darüber, ob die Bedingungen des Aktienkaufvertrages eine Rückzahlung der seitens der BayernLB gewährten Darlehen, Kredite o. ä. für den Fall der Abwicklung der Risiko-Geschäfte über eine s. g. „Bad Bank“ vorsehen;

5. Aufklärung darüber, wer im Verhandlungsteam mit der BayernLB von Seiten der Bank, des Finanzministeriums, der Aufsicht und der Republik involviert war und welche Berater insbesondere Wirtschaftsprüfer hinzugezogen wurden;

6. Aufklärung darüber, welche Prüfberichte seitens der der OeNB und der FMA zum Zeitpunkt der Verhandlungen zum Aktienkauf vorlagen und wie diese interpretiert wurden;

7. Aufklärung darüber, ob und zutreffendenfalls warum die Republik Österreich im Rahmen der Verhandlungen zur Notverstaatlichung der HGAA auf die Beiziehung externer rechtsanwaltlicher Expertise verzichtet hat, wie dies für Transaktionen dieser Komplexität und Reichweite branchenüblich ist;

8. Aufklärung darüber, warum die Republik beim Aktienkauf im Rahmen der Notverstaatlichung der HGAA auf Gewährleistungspflichten verzichtet hat und warum mit dem Kauf der Aktien nicht zukünftige Ansprüche der Verkäuferin ausgeschlossen wurden, während die BayernLB als Verkäuferin umfassende Mitspracherechte behielt und ob aus diesen Umständen dem Steuerzahler Belastungen erwachsen (z.B. durch Nachforderungen der BayernLB);

9. Aufklärung, in welcher Form etwa im Aktienkaufvertrag der Tatsache Rechnung getragen wurde, dass auf Grund der Umstände der Notverstaatlichung (Zeitdruck, Drängen u.a. europäischer Stellen) keine übliche Prüfung in Form einer Due Diligence vor Vertragsunterzeichnung stattfinden konnte und inwieweit entsprechende spätere Besserungsklauseln im Interesse des Republik Österreich als Käufer Aufnahme in das Vertragswerk fanden;

10. Aufklärung darüber, welche Szenarien seitens des Prüfunternehmens PwC im Rahmen des „Asset Screenings“ dargestellt wurden und inwieweit diese Szenarien die Entscheidungsbasis zum Aktienkauf bildeten;

11. Aufklärung, inwieweit eine nachträgliche Due Diligence in Hinblick auf die Zeit der Eigentümerschaft der BayernLB insbesondere im Rahmen der laut Medienberichten im Frühjahr 2010 unter Leitung des Präsidenten der Finanzprokuratur begonnenen CSI (Klärung des Vermögensverfalls der HGAA) stattgefunden und von der politischen Führung eingefordert wurde;

12. Aufklärung über die genauen Zuständigkeiten, Ansprechpartner und Entschei-dungswege im zuständigen Bundesministerium für Finanzen (BMF) hinsichtlich Wahrnehmung der Eigentümerrechte und Pflichten bei der HGAA, den Verhandlungen mit der Europäischen Kommission etc. sowie den damit dokumentierten Tätigkeiten seit der Notverstaatlichung;

13. Aufklärung der Hintergründe des beim Landesgericht München I, 32. Zivilkammer anhängigen Rechtsstreits über zumindest 2,3 Mrd. EUR zwischen der BayernLB und der HGAA sowie Überprüfung ob die streitgegenständlichen Kredite der BayernLB im Zeitpunkt der Notverstaatlichung durch das verhandlungsführende BMF und sonstige Beteiligte ordnungsgemäß berücksichtigt wurden und warum und auf welcher Rechtsgrundlage die Einstellung der Rückzahlungen erst im Jahr 2012 erfolgte;

Untersuchung der Vorgänge rund um die Abwicklung/Restrukturierung der HGAA

14. Aufklärung darüber, wann die Idee der Abwicklung der Risiko-Geschäfte der HGAA über eine „Bad Bank“ seitens der Republik Österreich (insbesondere das diese vertretende BMF) erstmalig diskutiert wurde bzw. dieser Unterlagen seitens der Gesellschaft dazu vorlagen, wie mit diesen verfahren wurde und wie dieses Modell ökonomisch bewertet wurde;

15. Aufklärung darüber, zu welchem Zeitpunkt dem BMF zum ersten Mal eine Portfolioanalyse der HGAA vorlag und wie diese bewertet wurde;

16. Aufklärung über die verschiedenen im BMF und in anderen einschlägigen Gremien (insbesondere der Hypo Task Force) diskutierten potentiellen Abwicklungsmodelle für die HGAA sowie Überprüfung allfälliger Beurteilungen, Gutachten und Cost-Benefit Analysen zu den verschiedenen Varianten;

17. Aufklärung über die Rolle der Finanzprokuratur in den Verkaufsverhandlungen, in der Vertragsgestaltung sowie in der Konzeptionierung der Abwicklungsmodelle bzw. im EU-Beihilfenverfahren und in Rechtsstreitigkeiten mit der BayernLB.

18. Aufklärung der an die Europäische Kommission übermittelten Restrukturierungspläne (Stellungnahmen der Republik und beantwortete Fragebögen der EU-Kommission);

19. Aufklärung darüber, ob die Idee der Abwicklung der Risiko-Geschäfte der HGAA über eine „Bad Bank“ seitens der Republik aus anderen als rein wirtschaftlichen Überlegungen heraus bis heute nicht umgesetzt wurde;

20. Aufklärung darüber, ob die Idee der Abwicklung der Risiko-Geschäfte der HGAA über eine „Bad Bank“ seitens der Bundesregierung aus rein wahltaktischen Gründen bis heute nicht umgesetzt wurde;

21. Aufklärung darüber, ob infolge der verschleppten bzw. unterlassenen Abwicklung der Risiko-Geschäfte der HGAA über eine „Bad Bank“ und die dadurch erforderlichen unnötig hohen Kapitaleinschüsse seitens der Republik Österreich ein Schaden für die Republik bzw. die Steuerzahler entstanden ist;

22. Aufklärung darüber, ob der Republik Österreich oder einem ihrer Unternehmen ein Reputationsschaden dadurch entstanden ist, dass die Entscheidung hinsichtlich Abwicklung jahrelang verschleppt wurde;

23. Aufklärung darüber, inwieweit die bis dato nicht erfolgte Abwicklung ursächlich dafür war, dass Berater- und Anwaltshonorare in kolportierter Höhe von rd. 300 Mio. Euro angefallen sind;

24. Aufklärung darüber, inwiefern und durch wen bereits Gespräche mit privaten Investoren (insbesondere den österreichischen Kreditinstituten wie z.B. Raiffeisenbanken, Erste Bank/Sparkassen, Hypo Banken) über die Bildung einer „Bad Bank“ stattgefunden haben und inwieweit eine solche Lösung auch mit Verantwortlichen der heimischen sowie internationalen Statistikbehörden sowie gegebenenfalls ebenfalls zustimmungsrelevanten Alteigentümern bereits erörtert wurde;

25. Aufklärung darüber, inwieweit und zu welchem Zeitpunkt Experten in die strategischen Überlegungen zur Abwicklung der HGAA (insbesondere in Hinblick auf die „Bad Bank“) involviert waren;

26. Aufklärung darüber, ob der Erlös für das Österreich-Geschäft der HGAA aufgrund der unterlassenen Abwicklung der Risiko-Geschäfte der HGAA über eine „Bad Bank“ niedriger ausgefallen ist bzw. wie die öffentlich geführte politische Diskussion das verstaatlichte Institut strukturell geschädigt hat (etwa über Kundenabflüsse)