Einbringungserfordernis, unselbständige Entschließungsanträge zu verlesen (116/GO)

Erklärung Präsident:in

Hinweis der Präsidentin Mag. Barbara Prammer auf das geschäftsordnungsmäßige Einbringungserfordernis, unselbständige Entschließungsanträge zu verlesen, sowie unpräjudizielle Zulassung eines nicht verlesenen und nicht gem. § 55 Abs. 3 iVm § 53 Abs. 4 GOG vervielfältigten und verteilten unselbständigen Entschließungsantrages