Gestaltung und Dauer der Debatte (142/GO)

Gestaltung und Dauer der Redezeit

Vorschlag des Präsidenten Karlheinz Kopf über die Gestaltung und Dauer der Debatte gem. § 57 Abs. 3 Z 2 GOG und Mitteilung des Präsidenten über die in der Präsidialkonferenz vereinbarte Redeordnung bis zum Ende der Fernsehübertragung auf ORF 2 unter gleichmäßiger Verteilung der Redezeit auf die Fraktionen sowie unter eventueller Verkürzung der Redezeit pro Abgeordneten zur Sicherstellung der Wortmeldung des Regierungsmitgliedes während der Fernsehübertragung