Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll3. Sitzung / Seite 78

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Sehen wir uns das jetzt an einem praktischen Beispiel an: Eine Frau, die ihr ganzes Leben lang Mutter war, die zwei oder drei Kinder großgezogen hat, auch auf vieles verzichtet hat, dadurch auch eine viel geringere Pension bezieht, die sich ihr Leben lang immer auch Sorgen um ihre Kinder gemacht hat, die schlaflose Nächte gehabt hat, wird dann im Alter zur Belastung für ihre Kinder, was ihr wiederum Sorgen bereitet. Und bei der Nachbarin, die möglicherweise die Ehefrau eines Generaldirektors war, kinderlos geblieben ist, eine sehr große Pension hat, steht der Staat zu 100 Prozent dafür ein. Das ist eine Ungerechtigkeit, die endlich beseitigt gehört! (Beifall bei der FPÖ sowie der Abg. Ing. Dietrich.)

Wir wissen ja, dass in der Steiermark vor der letzten Landtagswahl, nämlich im Jahr 2009, schon einmal der Pflegeregress abgeschafft wurde. Nachdem im Herbst 2010 die Wahl geschlagen war, wurde der Pflegeregress im Jahr 2011 jedoch neu eingeführt. Das heißt, es ist natürlich durchaus möglich, dass in der Steiermark demnächst wieder ein Wahlzuckerl präsentiert wird, das jedoch nach der nächsten Landtagswahl wieder zu­rückgenommen wird – und genau das gilt es zu verhindern. Wir wollen, dass die Men­schen in den Bundesländern in diesem Bereich Rechtssicherheit bekommen.

Schauen wir uns an, was lokale Politiker dazu gesagt haben. Die zuständige Landes­rätin Edlinger-Ploder spricht von einer „pädagogischen Maßnahme“. – Ja bitte, wem gegenüber möchte sie denn pädagogische Maßnahmen setzen? Den Angehörigen ge­genüber? 80 Prozent aller Pflegebedürftigen in der Steiermark werden zu Hause von Angehörigen gepflegt – und die anderen 20 Prozent, bei denen dies eben nicht möglich ist, möchte sie pädagogisch erziehen? Das ist doch eine Abgehobenheit sonderglei­chen! (Beifall bei der FPÖ.)

Ich denke, daher ist da jetzt auch der Bund gefordert, eine einheitliche Gesetzgebung zu schaffen, um das zu verbieten, und zwar ein für alle Mal, sodass auch wirklich Rechtssicherheit in allen Bundesländern gegeben ist, denn wir wissen, es kann immer wieder einmal in einem Bundesland zu einem Budgetloch kommen – da sind wir ja jetzt leidgeprüft; was der Bund kann, können die Länder schon lange –, und dann versucht man, sich Geld bei den Ärmsten und Schwächsten zu holen, weil das am einfachsten geht; das muss man ja auch sehen.

Die Leute, die pflegebedürftig sind, können sich nicht wehren, die haben keine Mög­lichkeit und auch keine Lobby, um sich da zu wehren.

Sozusagen als Reaktion auf die steirische Wahl – Sie alle, meine Damen und Herren, wissen, dass die beiden Partner der steirischen Reformregierung, nämlich die SPÖ und die ÖVP, in der Steiermark drastisch abgewählt worden sind und dass die Frei­heitliche Partei zur stärksten Partei gewählt worden ist – kam dann von Herrn Schüt­zenhöfer die Antwort: Die Steiermark hat jetzt deswegen so gewählt – nicht, weil viel­leicht diese Reformregierung nicht gut wäre, nein, sondern –, weil die Steirer so re­formverwöhnt sind und von der Bundesregierung enttäuscht waren und Reformen ein­fordern.

Ich nehme nur den allerletzten Ansatz: Ja, da mögen Sie recht haben, da mag Herr Schützenhöfer recht haben, Reformen von der Bundesregierung sind dringendst gefor­dert. In diesem Sinne würde ich meinen, dass man diese Ungerechtigkeit wirklich end­lich abstellt und dass man den Pflegeregress ein für alle Mal wirklich in allen Ländern streicht. Er ist ungerecht und er ist in Wirklichkeit etwas, was auch nicht mehr zeitkon­form und zeitgemäß ist. (Beifall bei der FPÖ und bei Abgeordneten der Grünen.)  

13.03


Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu Wort gelangt nun Frau Abgeordnete Königsberger-Ludwig. – Bitte.

 


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