Und zu guter Letzt gibt es noch den Punkt, dass wir auch längst überfällige Reformen angehen könnten.
Ein wichtiger Punkt, den ich hier schon auch sehe – und da habe ich vollstes Verständnis für die Familien –, ist: Wie kann es sein, dass wir seit mehr als zehn Jahren die Familienbeihilfe nicht anpassen, aber die Parteienförderung Jahr für Jahr automatisch erhöhen? (Beifall bei NEOS-LIF.)
Ich sehe hier einen Punkt, und da spreche ich in Richtung Sozialdemokratie: Es wäre ein Zeichen der Solidarität, würde die Sozialdemokratie auf die automatische Erhöhung der Parteienförderung so lange verzichten, bis auch die Familien wieder mehr Geld erhalten. Ich würde es auch als christlich-soziale Maßnahme vonseiten der ÖVP sehen, würde auch dort die Parteienförderung nicht erhöht werden, bis wieder Geld für Familien vorhanden ist.
Hier sehe ich noch einen wichtigen Punkt: Natürlich würden wir die Regierung bei dieser Maßnahme unterstützen, aber wir dürfen nicht vergessen, dass es auch um Kinderbetreuungsplätze geht, die in der ganzen Diskussion völlig ausgespart werden. Hier dürfen keine Sparmaßnahmen gesetzt werden, hier muss weiter investiert werden, und hier erwarten wir auch eine Zusage der nächsten Regierung. – Herzlichen Dank. (Beifall bei NEOS-LIF.)
13.48
Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist geschlossen.
Ich weise den Antrag 9/A dem Budgetausschuss zu.
Erste Lesung: Antrag der Abgeordneten Dr. Eva Glawischnig-Piesczek, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundes-Verfassungsgesetz und das Bundesgesetz über die Geschäftsordnung des Nationalrates (Geschäftsordnungsgesetz 1975) geändert werden (12/A)
Präsident Ing. Norbert Hofer: Wir gelangen zum 4. Punkt der Tagesordnung.
Wir gehen in die Debatte ein.
Zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Mag. Kogler. – Bitte.
13.48
Abgeordneter Mag. Werner Kogler (Grüne): Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Das Thema ist bekannt. Nur für das Protokoll noch einmal und unter Hinweis auf die Bundesrepublik Deutschland: Dort entsinnt man sich des Grundsatzes, dass eine Demokratie und der Wert einer Demokratie und der Mechanismen, die dort herrschen, und die Stärke der Demokratie gerade auch davon abhängig sind, was die Minderheiten im demokratischen System – oder in diesem Fall auch in Parlamenten – bewerkstelligen können. Die sind schon sehr weit fortgeschritten in der Überlegung, dass dort der Untersuchungsausschuss mit 20 Prozent der Abgeordnetenstimmen eingesetzt werden kann.
Dies deshalb, weil dort die wirklich große Koalition, die ja kommen wird – „GroKo“, wie die das dort liebevoll nennen –, eine durchaus veritable Mehrheit hat, sodass in der Bundesrepublik Deutschland jetzt offenbar Folgendes eintritt: Auch die Mehrheit dort im Bundestag erachtet es als sehr, sehr hohes Gut, dass die Minderheit einen Untersuchungsausschuss einsetzen kann. Deshalb bemüht sich dort die Mehrheit – ohne die geht es natürlich nicht, wenn die Geschäftsordnung reformiert werden soll –, dass man
HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite