Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll3. Sitzung / Seite 97

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wird. (Beifall bei der FPÖ. – Abg. Dr. Jarolim: Das mit dem Pilz war schon ein biss­chen polemisch!)

14.07


Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Dr. Vetter. – Bitte.

 


14.07.53

Abgeordneter Dr. Georg Vetter (STRONACH): Herr Präsident! Hohes Haus! Uns geht es vor allem um drei Dinge. Die Seriosität des Minderheitsrechtes muss gewahrt sein. Wie schon gesagt wurde: Wenn man das in die Länge zieht, wenn es inflationär wird, dann wird es nicht mehr ernst genommen. Wir wollen ein Minderheitsrecht, das wirklich ernst genommen wird. Dabei sind uns drei Punkte wesentlich.

Der eine ist natürlich: Mit welchem Quorum kann man dieses Minderheitsrecht geltend machen? Sind 20 Abgeordnete das Richtige oder ist ein Drittel des Nationalrates das Richtige, was auch schon einmal im Raum gestanden ist? – Wichtig ist jedenfalls, es kann nicht von der Mehrheit abhängen. Es muss von einer Minderheit abhängen. Und da werden wir uns zusammenraufen müssen, von welchem Quorum wir glauben, dass es in Ordnung ist. – Das ist der erste Punkt.

Der zweite Punkt ist, dass wir schauen müssen, dass diese Ausschüsse nicht zu oft einberufen werden, sodass dieses Instrument nicht mehr ernst genommen wird. Also eine gewisse Anzahl pro Jahr zum Beispiel, ein Thema pro Jahr oder eine bestimmte Anzahl in einer Gesetzgebungsperiode, weil das Parlament als solches sich nicht durch eine übergroße Anzahl von Untersuchungsausschüssen lähmen soll. Es muss ja auch die Arbeitsfähigkeit gegeben sein. Die Arbeit steht an erster Stelle, und vielleicht erst dann die Kontrolle. Also eine gewisse Beschränkung, eine gewisse Ordnung muss es auch da geben.

Die dritte Frage, die ganz wichtig ist, ist die Frage des Verfahrensrechtes, die ja auch schon oft angeschnitten worden ist. Wenn man aus einem Untersuchungsausschuss ein Tribunal macht, dann ist man wahrscheinlich nicht mehr auf dem richtigen Weg. Wir haben Gesetze, wir haben Strafgesetze, wir haben Zivilgesetze. Und wir haben den Untersuchungsausschuss im Parlament, der eine ganz eigene Qualität hat. Wenn wir diesen in die Nähe eines Strafgerichtes bringen, dann tun wir dem Parlamentarismus als solchem nichts Gutes. Wir brauchen genaue Verfahrensregeln. Allein der Ausdruck „Auskunftsperson“ – muss ich ehrlich sagen – stört mich ein bisschen. Aus meinem Be­ruf heraus bin ich es anders gewohnt, entweder ist man „Beschuldigter“ oder „Zeuge“, und dementsprechend sind dann auch die Rechte der Personen definiert.

Auch der Umgang mit den Leuten, die Behandlung der Leute muss natürlich entspre­chend sein.

Darüber hinaus lassen wir Untersuchungsausschüsse ausufern, wie das auch schon der Fall gewesen ist, indem man unzählige Verhandlungspunkte anführt und dann ins Uferlose ermittelt.

Also wie gesagt, wir brauchen hier ordentliche Verfahrensregeln, und das sind die drei Punkte, die uns wichtig sind. – Danke. (Beifall beim Team Stronach.)

14.10


Präsident Ing. Norbert Hofer: Als letzter Redner hiezu zu Wort gemeldet ist Herr Ab­geordneter Mag. Scherak. – Bitte.

 


14.10.52

Abgeordneter Mag. Nikolaus Scherak (NEOS-LIF): Herr Präsident! Hohes Haus! Wie für viele von uns ist das heute auch für mich die erste Rede hier, und ich bin sehr froh, gerade zu solch einem grundsätzlichen Thema reden zu können.

 


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