Nationalrat, XXV.GPStenographisches Protokoll3. Sitzung / Seite 101

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Auffassung, auch ich glaube, dass es höchst an der Zeit ist, dass man ein derartiges Informationsfreiheitsgesetz macht. Ich werde das, sollte ich im Verfassungsausschuss wieder angelobt werden, als einen der ersten Punkte in Angriff nehmen, um das auch umzusetzen. Ich glaube, dass es aus zwei Teilen bestehen sollte. Der eine Teil ist eine verfassungsrechtlich normierte Pflicht der Behörden zur Information und der andere Teil ein verfassungsrechtlich normiertes Recht auf Auskunftserteilung, sodass man sich in beide Richtungen festlegt und eine Auskunftspflicht für die Behörde und ein Auskunftsrecht für den Einzelnen verankert.

Die wirkliche Schwierigkeit ist, diesen Konflikt zwischen Informationspflicht und Infor­mationsrecht und dem Recht auf Datenschutz zu bewältigen. Es wird unsere Aufgabe hier im Parlament sein, diesen Ausgleich herzustellen. Ich glaube, man darf das Kind nicht mit dem Bade ausschütten. Wir sind eher beim Hamburger Modell, und das Ham­burger Modell sieht eine sehr umfassende Auskunftspflicht vor, aber der Datenschutz darf nicht verlassen werden. Ich glaube, dass dort die Pflicht und das Recht besonders stark sein müssen, wo der Einzelne gegenüber dem Staat auftritt und nicht Personen untereinander einen Streit ausfechten, wie zum Beispiel vor Gericht, denn dort ist Waf­fengleichheit gegeben, dort gilt die Öffentlichkeit des Gerichtsverfahrens. Es ist nicht notwendig, dass man noch dazu verpflichtet, das in den Zeitungen zu veröffentlichen, um beispielsweise über Scheidungsverfahren einzelner Personen in der Zeitung lesen zu können. Darauf müssen wir achten oder auch darauf, dass zum Beispiel die Opfer von Fritzl durch die Veröffentlichungspflicht nicht in dieses Gesetz hineinfallen.

Also: grundsätzlich ja, aber ich glaube, dass Gerichtsverfahren auszunehmen sind. Bei allem anderen wird man sich weitgehend einigen können. Wenn es nicht gerade um militärischen Schutz und auswärtige Angelegenheiten geht, dann, glaube ich, werden wir bald zu einer Lösung kommen. Das ist sicherlich einer jener Punkte – und Sie wis­sen, dass wir im Verfassungsausschuss in der letzten Periode relativ viel umgesetzt haben –, deren wir uns annehmen werden.

Das ist so ungefähr meine persönliche Meinung, in welche Richtung es gehen sollte, und es deckt sich sehr, sehr viel – ich würde einmal sagen, 80 Prozent – mit Ihrem An­trag. Über diese Gerichtssachen müssen wir reden, weil sich in diesem Fall gleichbe­rechtigte Personen oder juristische Personen gegenüberstehen und nicht der Staat ge­genüber dem Bürger in Erscheinung tritt. Das, glaube ich, sollte man definieren. (Beifall bei SPÖ und Grünen.)

14.24


Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Mag. Schön­egger. Ich erteile es ihm.

 


14.24.31

Abgeordneter Mag. Bernd Schönegger (ÖVP): Herr Präsident! Geschätzte Kollegin­nen und Kollegen! Lassen Sie mich zu Beginn eines deutlich festhalten: Wir von der Österreichischen Volkspartei begrüßen es sehr, dass Sie heute den parlamentarischen Prozess starten, um in Österreich ein Informationsfreiheitsgesetz zu schaffen. Es ist aber auch wichtig, dass wir zu Beginn dieser Debatte festhalten und außer Streit stel­len, worum es denn gehen soll. Ich glaube, wir müssen uns die Frage stellen, wie wir mit der veränderten Gesellschaft umgehen. Wir haben uns hin zu einer modernen In­formationsgesellschaft entwickelt – wie gehen wir damit um, und wie passen wir den Rechtsbestand an?

Ich glaube, dass der vorliegende Antrag des Kollegen Steinhauser einen Weg aufzeigt, wie es funktionieren kann. Für uns als Österreichische Volkspartei ist klar, dass wir informierte Bürgerinnen und Bürger haben wollen. Wir wollen größtmögliche, noch grö­ßere Transparenz in der Verwaltung bekommen, und wir wollen den Herausforderun­gen, die diese Informationsgesellschaft an den Staat stellt, auch gerecht werden.

 


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