Informationsfreiheit, die Abschaffung des Amtsgeheimnisses regelt aber auch das Verhältnis zwischen BürgerInnen und Staat neu. Das Wissen des Staates ist nicht das Wissen der Behörden und der Beamten, sondern das Wissen, das beim Staat vorhanden ist, ist das Wissen der Bürgerinnen und Bürger. Daher haben Bürgerinnen und Bürger auch ein Recht, auf dieses Wissen zuzugreifen. Ich denke an Bürgerinitiativen, die über Machbarkeitsstudien informiert werden wollen. Das ist eine zutiefst demokratische Frage, dass es hier eine Chancengleichheit gibt. Daher würde Transparenz durch Abschaffung des Amtsgeheimnisses auch ein neues Verhältnis zwischen BürgerInnen und Staat definieren, das zeitgemäß ist.
Unser Antrag, der eine Neudefinition oder ein Abgehen vom Amtsgeheimnis vorschlägt, ist keine Erfindung der Grünen, sondern wir haben in Absprache mit der Initiative www.transparenzgesetz.at diesen Vorschlag eingebracht, der nicht von uns formuliert ist, sondern meines Wissens hat Franz Fiedler diesen Vorschlag für diese Initiative formuliert.
Es gibt das Versprechen von SPÖ und ÖVP, auch die Problematik Amtsgeheimnis anzugehen. Wir werden uns genau anschauen, wie ernst das genommen wird während der Regierungsverhandlungen. Wenn ich höre, dass dieses Kapitel von Old-School-Vertretern wie Niessl und Khol verhandelt wird, bin ich nicht sonderlich optimistisch, dass viel herauskommen wird. Tatsache ist aber, dass Staatssekretär Kurz den Wählerinnen und Wählern im Wort ist und das Amtsgeheimnis tatsächlich in dieser Legislaturperiode abgeschafft werden muss. Es kann keine Abkehr geben, das ist ein klarer Auftrag im Sinne der Korruptionsbekämpfung und im Sinne einer modernen Verwaltung.
Natürlich wird es auch in Zukunft Bereiche geben, die nicht einer umfassenden Auskunftserteilung unterliegen, und unser Antrag geht auch darauf ein. Es ist natürlich klar, was die Gerichte in einem Strafverfahren, was die Staatsanwaltschaften in einem Strafverfahren ermitteln, wird nicht immer und zu jedem Zeitpunkt transparent sein können, es gibt Persönlichkeitsrechte, es gibt andere Behörden, die sensible Bereiche bearbeiten. Aber wir wollen eine Abkehr, wir wollen sagen, dass grundsätzlich die Informationserteilung Regel ist und dass die Ausnahmen definiert werden sollen, zunächst einmal in einer verfassungsrechtlichen Grundlage und dann in Ausführungsgesetzen, in sogenannten Informationsfreiheitsgesetzen, die sehr genau regeln, in welchen Bereichen keine Auskünfte gegeben werden sollen. Damit herrscht Klarheit.
Das ist auch nichts Neues, es gibt Länder, die das praktizieren. Slowenien hat ein sensationelles Informationsfreiheitsgesetz mit einer Informationsbeauftragten, die weitgehende Rechte hat, bis hin zur Beschlagnahmung von Unterlagen bei Behörden, die nicht herausgegeben werden. Das sollten wir uns als Vorbild nehmen. Auch in Hamburg gibt es die Transparenz-Initiative, die das umgesetzt und durchgesetzt hat. Hamburg hat ein umfassendes Transparenz- und Informationsfreiheitsgesetz. Österreich hinkt nach, und unsere Aufgabe ist es, diesen Missstand in den nächsten fünf Jahren zu beheben.
Ich sage es noch einmal, es geht um Korruptionsbekämpfung, es geht um Demokratie, und es geht um moderne Verwaltung. Das werden wir durchsetzen. – Danke schön. (Beifall bei den Grünen.)
14.20
Präsident Ing. Norbert Hofer: Zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Dr. Wittmann. – Bitte.
14.21
Abgeordneter Dr. Peter Wittmann (SPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Sehr geehrter Herr Kollege Steinhauser, ich bin da ganz Ihrer
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